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AfD Parteiausschluss von Björn Höcke abgelehnt

Der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke fliegt wegen seiner Dresdener Rede nicht aus seiner Partei. Das hat ein AfD-Schiedsgericht beschlossen.

09.05.2018, 14:07

Erfurt/Berlin (dpa/jr) l Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wird wegen seiner umstrittenen Dresdner Rede zur deutschen Erinnerungskultur nicht aus der Partei geworfen. Das Thüringer Landesschiedsgericht der AfD wies einen entsprechenden Antrag des Bundesvorstands gegen den Gründer des rechtsnationalen Parteiflügels ab. Wie die AfD am Mittwoch in Erfurt mitteilte, kam das Schiedsgericht zu dem Ergebnis, dass durch die vom Bundesvorstand monierten Äußerungen "eine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus" nicht festzustellen sei. Höcke habe mit seiner Rede vom 17. Januar 2017 nicht vorsätzlich gegen die Parteisatzung verstoßen.

Der alte AfD-Bundesvorstand – damals noch unter der inzwischen ausgetretenen Parteichefin Frauke Petry – hatte seinen Antrag auf Parteiausschluss im Februar vergangenen Jahren unter anderem mit Höckes Ruf nach einer "erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad" begründet sowie mit seiner Kritik an angeblichen Karrieristen in der Partei. Höcke hatte das Holocaust-Mahnmal in Berlin in seiner Dresdener Rede als "Denkmal der Schande" bezeichnet.

Mit Alexander Gauland und Jörg Meuthen stehen seit Anfang Dezember zwei Männer an der Parteispitze, die Höcke unterstützen. Gauland sagte am Mittwoch: "Wir haben das Schiedsgerichtsurteil nicht zu kommentieren. Über das weitere Vorgehen wird im Bundesvorstand beraten werden."

Dass sich in der neuen Parteispitze eine Mehrheit dafür findet, den Fall noch vor das Bundesschiedsgericht zu tragen, gilt nach Angaben aus Parteikreisen als eher unwahrscheinlich. Auch ob sich der Bundesvorstand in seiner nächsten Sitzung am 22. Juni überhaupt mit dieser Frage befassen wird, steht noch nicht fest. Bundesvorstandsmitglied Steffen Königer sagte: "Wenn ich an Höckes Stelle wäre, würde ich mir den Freispruch erster Klasse vom Bundesschiedsgericht holen."

Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka erklärte, ihn wundere die Entscheidung nicht. "Warum sollte diese Partei jemanden ausschließen, dessen nationalistische, rassistische, antisemitische und völkische Parolen das geistige Fundament der AfD sind?" Beteuerungen der AfD, man mache mit Rassisten und Rechtsextremen nicht gemeinsame Sache, seien unglaubwürdig. Das Urteil des Schiedsgerichts unterstreicht nach Lischkas Ansicht: "Die AfD ist auf Typen wie Höcke angewiesen".

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte, das Urteil zeige, dass "die Gruppe der Völkisch-Nationalen in der sich weiter extremisierenden Partei" immer stärker werde. "Das ist eine gravierende Entwicklung, die demokratisch und rechtsstaatlich Verantwortliche sehr scharf im Blick haben müssen."