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Anwältin Einsprüche bei Abi-Prüfungen vorher einlegen

Einsprüche gegen Abiturprüfungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sollen vor den Prüfungen eingelegt werden, rät eine Anwältin.

27.04.2020, 09:12

Dresden (dpa) l Rügen und Einsprüche gegen Abitur-Prüfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sollten bereits vor den schriftlichen Prüfungen beziehungsweise während der Prüfungen aktenkundig bei der Aufsicht eingelegt werden. Dazu rät die Dresdner Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Schul- und Prüfungsrecht, Veronika Wiederhold. Anlaufstellen sind die Schulen selbst oder, wie in Sachsen, das Landesamt für Schule und Bildung, wo extra eine Vermittlungsstelle eingerichtet wurde.

Eine generelle Prüfungsverweigerung geschehe mit sehr großem Risiko. Wenn im Vorfeld das Absolvieren der Prüfung allerdings nachweisbar gegenüber der zuständigen Prüfungsbehörde gerügt und die Prüfung ausdrücklich nur unter Vorbehalt absolviert wurde, könne dann die Frage im Rahmen einer Prüfungsanfechtung geklärt werden.

Im Fall einer Maskenpflicht sollte diese nach Meinung von Wiederhold im besten Fall noch vor der Prüfung nachweisbar moniert werden. Schüler mit Vorerkrankungen wie Asthmatiker sollten auch über die Beantragung eines Nachteilsausgleichs nachdenken.