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Arbeitsrecht Recht auf zeitlich begrenzte Teilzeit

Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle bekommen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

13.06.2018, 12:08

Berlin (dpa) l Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle bekommen. Nach Ablauf dieser so genannten Brückenteilzeit würden sie dann in Vollzeit zurückkehren können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten. Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 1. Januar 2019 an gelten.