AttentatBehörden gingen Hinweis zu Amri nicht nach
Vor seinem tödlichen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt war der Islamist Amri auf dem Radar der Behörden.
Berlin (dpa) l Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach der Flucht des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri einem möglicherweise entscheidenden Hinweis aus Frankreich nicht rechtzeitig nachgegangen. Wie aus Unterlagen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, rief knapp drei Tage nach dem Anschlag – am frühen Morgen des 22. Dezember 2016 – ein Mann beim Verfassungsschutz an und berichtete, Amri gesehen zu haben. Dieser sei am Vorabend – am 21. Dezember gegen 22.00 Uhr – auf einem Parkplatz in Frankreich gewesen.
Amri habe in einem Auto gesessen und ihn nach dem Weg nach Lyon gefragt. Später habe er dann "die Fahndungsfotos des Amri in der Zeitung gesehen und sei sich sehr sicher, darauf den Gesuchten Amri erkannt zu haben", heißt es in einem Vermerk der Behörde. Der Hinweisgeber, der eine spanische Festnetznummer angab, wurde von dem Beamten, der den Anruf entgegennahm, als "glaubwürdig" eingeschätzt. Dennoch stand im Vermerk auch: "Zunächst keine weitere Bearbeitung. Nach Erkenntnissen des BKA hat Amri Berlin noch nicht verlassen."
Am Ende leitete der Verfassungsschutz den Hinweis erst fünf Tage später – am 27. Dezember – an das Bundeskriminalamt weiter. Da war Amri schon in Italien von der Polizei erschossen worden.
Eine Rekonstruktion der Fluchtroute des islamistischen Attentäters zeigt, dass Amri am 21. Dezember um 20.49 Uhr an einem Bahnhof in Brüssel war. Danach verliert sich seine Spur. Am 22. Dezember tauchte er in Lyon auf.
Der abgelehnte Asylbewerber hatte am 19. Dezember 2016 einen Lastwagenfahrer erschossen, war mit dem gekaperten Lastwagen über den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz gerast und hatte so elf weitere Menschen getötet.
Die Grünen-Obfrau im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu Behördenfehlern rund um den Anschlag, Irene Mihalic, sprach von einem "Riesenversäumnis". Schließlich hätte Amri auch ein zweites Mal zuschlagen können. "Entweder es war eine schlimme Panne oder man muss von einer bewussten Entscheidung des BfV ausgehen, die Information nicht weiterzugeben", sagte sie.
Der FDP-Obmann Benjamin Strasser beklagte ein "Kommunikationsdefizit". Er kündigte an: "Wir werden im Untersuchungsausschuss die Frage thematisieren, nach welchem System Spuren während der Fahndung nach Anis Amri weitergeleitet und verfolgt wurden."
In der Sitzung des Untersuchungsausschusses am Donnerstag zeigten sich mehrere Abgeordnete verwundert über die Vorgänge in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums von Bund und Ländern im Februar 2016. Wie aus späteren Aktenvermerken aus Nordrhein-Westfalen hervorgeht, verlangte das dortige Landeskriminalamt (LKA) vom Bundeskriminalamt (BKA), einen Fall zu übernehmen, bei dem Amri eine Rolle spielte. Im Ergebnisprotokoll der Sitzung ist das aber nicht vermerkt.
Ein Kriminalhauptkommissar aus dem BKA, der damals dabei war, erklärte, die Bundesbehörde könne einen Fall nur übernehmen, wenn es keine klare Zuständigkeit eines Bundeslandes gebe. Mehrere Abgeordnete verwiesen aber darauf, dass das Gesetz auch andere Möglichkeiten vorsehe, und zwar das Vorliegen einer länderübergreifenden Gefahr oder die Bitte einer obersten Landesbehörde.
Auf eine Frage des SPD-Abgeordneten Mahmut Özdemir, ob es nicht praktikabler wäre, wenn das BKA einen hochmobilen Gefährder wie Amri im Auge behielte, erklärte der Beamte, dafür müsste es im Terrorabwehrzentrum eine Hierarchie zwischen Bund und Ländern geben – das sei aber nicht der Fall. Auch wenn es Unstimmigkeit zwischen zwei LKAs gebe, greife das BKA dort als gleichberechtigter Partner nicht ein.