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Ausländer Seehofer konkretisiert Abschiebepläne

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer sieht unter anderem härtere Strafen für die Behinderung von Abschiebungen vor.

14.02.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will ausreisepflichtigen Ausländern, die ihre Abschiebung hintertreiben, das Leben schwer machen. Einen Entwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht übermittelte sein Ressort am Donnerstag an die anderen Ministerien. Ähnlich wie beim jüngst verabschiedeten Gute-Kita-Gesetz, soll wohl auch hier ein positiv klingender Name helfen, Bürger und Koalitionspartner zu überzeugen: Seehofers Reform heißt „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte: „Es könnte auch ‚Schnellere-Ausreise-Gesetz‘ heißen.“ Im Kern gehe es darum, den rechtlichen Rahmen „so zu schärfen, dass Rückführungen auch tatsächlich stattfinden“. Im vergangenen Jahr standen 26 114 geglückten Rückführungen rund 31 000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber. 8000 der Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise – weil der Ausländer an seinem normalen Aufenthaltsort nicht angetroffen wurde oder weil er Widerstand leistete.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt. Dadurch fühlen sich auch Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl bedroht. „Flüchtlingshelfer sollen durch dieses Gesetz kriminalisiert werden“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die Grünen forderten die mitregierende SPD auf, Sorge zu tragen, „dass dieser Angriff auf individuelle Grundrechte und den Rechtsstaat niemals in Gesetzesform gegossen wird“, wie ihre Flüchtlingsexpertin Luise Amtsberg der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ sagte.

Nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium lebten in Deutschland Ende 2018 rund 236 000 Ausreisepflichtige. Das sind zum Großteil abgelehnte Asylbewerber, aber auch einige Ausländer, die nach Ablauf ihres Visums einfach geblieben waren. Von den ausreisepflichtigen Ausländern besaßen etwa 180 000 eine Duldung. Oft hat das humanitäre Gründe: etwa eine Erkrankung oder das Bestreben, dass ein Kind seine Ausbildung beenden soll. Vielfach ist aber die Identität unbekannt oder es fehlen Papiere.

Mit Sorge sehen Flüchtlingshelfer Seehofers Vorschlag, abgelehnten Asylbewerbern, die bei der Offenlegung ihrer Identität und der Beschaffung von Ersatzpapieren nicht mitwirken, nur eine Art „Duldung light“ zu gewähren. Sie werden dadurch von Integrationsangeboten ausgeschlossen und erhalten auch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Das Ausweisungsrecht will Seehofer zudem so überarbeiten, dass Ausländer, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Drogendelikten verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können.