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Beschluss Befristete Teilzeit kommt im Januar

Ab Januar 2019 haben Arbeitnehmer ein Recht zur Rückkehr in volle Arbeitsstunden. Ein entsprechendes Gesetz wurde verabschiedet.

18.10.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ab Anfang kommenden Jahres ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung so einer Brückenteilzeit.

Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Während der Brückenteilzeit gibt es keinen Anspruch, die Arbeitszeit noch einmal zu verlängern oder verkürzen. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Bei Arbeitnehmern, die bereits in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.