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Beschluss Kindesmissbrauch immer im Führungszeugnis

Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs sollen nach dem Willen des Bundesrates lebenslang gespeichert werden.

14.02.2020, 12:30

Berlin (dpa) l Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten sollten immer Eingang finden in das erweiterte Führungszeugnis, beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will sie nun in den Bundestag einbringen.

Derzeit werden solche Verurteilungen nach drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist hängt von der Straftat und der Höhe der Freiheitsstrafe ab. Die Länder fürchten, diese Regelung könnte dazu führen, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach einigen Jahren wieder mit Kindern arbeiten könnten.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird für den ehrenamtlichen oder beruflichen Umgang mit Minderjährigen benötigt.