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BGH Die Folgen des Grundsteuer-Urteils

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Folgen sind noch unklar.

10.04.2018, 23:01

Karlsruhe (dpa) l Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun eine schnelle Neuregelung der Grundsteuer und setzt dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2019. Die Berechnungsgrundlage ist verfassungswidrig und völlig überholt, entschied der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe. Welche Auswirkungen das Urteil auf Grundstückseigentümer und Mieter hat, ist noch unklar.

Was hat Karlsruhe entschieden?

Den Richtern zufolge ist die Bemessungsgrundlage für die Steuer, die sogenannten Einheitswerte, verfassungswidrig, weil sie seit über 50 Jahren nicht mehr der realen Wertentwicklung von Häusern und Grundstücken angepasst wurden. Die identische Besteuerung etwa von einem einfachen Einfamilienhaus und einer Prachtvilla daneben verstoße deshalb gegen den Gleichheitssatz. Die Richter forderten deshalb eine Gesetzesreform bis Ende 2019, die bis spätestens Ende 2024 umgesetzt sein muss.

Wer profitiert von der Steuer?

Die bundesweit über 11.000 Kommunen: Sie nehmen mit der Steuer knapp 14 Milliarden Euro im Jahr ein und sind auf diese wichtige Geldquelle angewiesen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Steuer für jedes einzelne der 35 Millionen Grundstücke sowie Gebäude darauf fußt zunächst auf dem Einheitswert, der sich aus unterschiedlichen Faktoren wie etwa der Grundstücksart oder dem Alter eines darauf erbauten Hauses errechnet. Dieser Einheitswert wird dann mit einer Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert. Je nach Geldnot der Gemeinden liegt dieser Hebesatz zwischen unter 100 und knapp 1000 Prozent.

Welche Reformvorgaben macht das Gericht?

Keine konkreten bis auf die beiden Fristen. Laut Urteil hat der Gesetzgeber für die Neuregelung einen „weiten Gestaltungsspielraum“. Er könne die beanstandete Regelung „reparieren“ oder völlig neu gestalten. Weil in der Vergangenheit aber schon verschiedene Modelle „durchgerechnet“ wurden und die Mehrheit der Länder bereits mit einem sogenannten Kostenwertmodell einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt haben, müsse der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen und diese bis Ende 2024 umsetzen.

Was sieht das Ländermodell vor?

Der Bundesrat hatte in der vergangenen Legislaturperiode ein Reformmodell beim Bundestag vorgelegt, der aber nicht mehr zur Abstimmung kam. Dieses Kostenwertmodell berücksichtigt bei unbebauten Grundstücken den jeweiligen Richtwert, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird dann zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Um diese Werte für alle 35 Millionen Grundstücke bundesweit zu ermitteln, brauchen die Länder nach eigenen Angaben etwa sieben Jahre. Die Umsetzung einer Reform muss laut Gericht aber innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Welche Alternativen gibt es zum Länder-Modell?

Das Institut der deutschen Wirtschaft und der Mieterbund plädieren für eine reine Bodensteuer. Sie sollte auf Grundlage des Wertes der jeweiligen Grundstücke ermittelt werden, Gebäudewerte blieben dabei unberücksichtigt. Das erspare eine Menge Bürokratie, weil Grundstückswerte schnell zu ermitteln seien.

Welche Vor- und Nachteile haben die beiden Modelle?

Die Bodensteuer würde einer Studie zufolge die Belastung für Mehrfamilienhäuser senken und damit Mieter entlasten, auf die die Steuer umgelegt wird. Besitzer von Villengrundstücken in teuren Lagen müssten spürbar mehr zahlen. Bei beiden Modellen würden die Steuern für Ein- oder Zweifamilienhausgrundstücke etwa gleich hoch liegen.

Beim Bundesratsmodell wäre die Besteuerung von Neubauten dagegen überproportional hoch und könnte damit den Wohnungsbau insgesamt dämpfen. Mit der Bodensteuer würde dagegen das Bauen auf leeren Grundstücken in Innenstädten gefördert, weil für sie genauso viele Steuern fällig würden wie für ein bebautes Grundstück.