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BGH Keine Entschädigung für Abschiebehaft

Einem afghanischen Flüchtling muss laut dem Bundesgerichtshof (BGH) keine Entschädigung für die Abschiebehaft gezahlt werden.

18.04.2019, 12:12

Karlsruhe (dpa) l Weder der Freistaat Bayern noch die Bundesrepublik müssen einem afghanischen Flüchtling eine Entschädigung für einen knappen Monat in Abschiebehaft zahlen. Die Anordnung der Haft sei in seinem Fall rechtmäßig gewesen, entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. (Az. III ZR 67/18)

Menschen, die unrechtmäßig in Haft saßen, haben nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf Schadenersatz.

Im Fall des Afghanen hatte das Landgericht München I im Jahr 2013 nach 27 Hafttagen den Vollzug ausgesetzt und die Freiheitsentziehung für rechtswidrig erklärt. Weil Bayern an diesem Verfahren nicht beteiligt war, ist diese Feststellung für den Entschädigungsprozess aber nicht bindend, wie die BGH-Richter nun urteilten. Anders als das Landgericht halten sie die Anordnung der Abschiebehaft für nachvollziehbar: Der Mann habe gesagt, dass er keinesfalls zurück in die Slowakei wolle, wo er zuerst Asyl beantragt hatte. Gegen die Bundesrepublik hat er trotz Beteiligung der Bundespolizei keine Ansprüche, weil die Haft von Landesrichtern angeordnet worden war.