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BKA-Gesetz Bundesregierung will nachbessern

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamtes könnten eingeschränkt werden. Verfassungsrichter sehen Verstoß gegen Verfassung.

20.04.2016, 09:14

Karlsruhe (dpa) l Die Bundesregierung will das vom Verfassungsgericht beanstandete BKA-Gesetz zügig nachbessern. "Wir werden das Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen Sorgfalt schnell auswerten und umsetzen", sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe. Mit der Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur Terrorabwehr sei Neuland betreten worden. Insofern sei es auch völlig in Ordnung, wenn es nun Korrekturbedarf gebe.

Engelke verwies auf die jüngsten Anschläge. "Paris und Brüssel haben uns zuletzt gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu nehmen ist." Die Sicherheitsbehörden seien aber gut aufgestellt. "Wir werden versuchen, den Schutz und die Freiheit der Bürger weiterhin zu gewährleisten."

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden. (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09)

Um Terroranschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 unter anderem Wohnungen verwanzen und mit Kameras ausspähen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner", eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Nach den Worten von Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof ist dies zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend. Der Senat habe "in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe festgestellt".

Die umfangreiche Prüfung der Bestimmungen habe im Ergebnis zu einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutzrecht geführt, sagte Kirchhof. Insbesondere treffe das Gericht erstmals Aussagen zur Übermittlung von Daten ins Ausland.