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BundesregierungSchutzvorkehrungen gegen Schweinepest

Viele Landwirte haben die Sorge, dass die Schweinepest nach Deutschland kommen könnte. Die Politik baut Vorsorgemaßnahmen aus.

21.02.2018, 12:47

Berlin (dpa) l Die Bundesregierung verstärkt die Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland. Um im Fall eines Ausbruchs schnell reagieren zu können, sollen mehrere EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von Viehtransportern national umgesetzt werden, wie eine am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Verordnung vorsieht. Zur Vorbeugung aufgehoben werden soll auch die Schonzeit für das Jagen von Wildschweinen. Sie können den Erreger tragen. Eine Verbreitung der in Osteuropa auftretenden Tierseuche über große Entfernungen verursachen laut Experten jedoch Menschen.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sagte, bei einem möglichen Ausbruch sei "ein unverzügliches Eingreifen zur Vermeidung einer Weiterverschleppung" nötig. Mit der Änderung der Verordnung gebe es nun "ein effizientes Instrumentarium, um der Schweinepest wirkungsvoll zu begegnen", sagte der CSU-Politiker der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.

Um ein Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest aus Osteuropa zu verhindern, herrscht bei den deutschen Behörden seit längerem erhöhte Wachsamkeit. Die für Menschen ungefährliche Erkrankung verläuft bei Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Die Bauern befürchten Einbußen durch Ausfuhrbeschränkungen für den Fall eines Ausbruchs in Deutschland. Fahrzeugfahrer aus Osteuropa sind aufgerufen worden, keine rohe Wurst wegzuwerfen, die das Virus in sich tragen und etwa von Wildschweinen gefressen werden könnte.

Die neue Verordnung sieht unter anderem auch vor, dass bei einem Nachweis des Erregers bei einem Wildschwein Schweine und Schweinefleisch aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone nicht im Inland verkauft und in die EU ausgeführt werden dürfen.

Bei Wildschweinen soll die Schonzeit aufgehoben werden. Bisher ist die Jagd auf Schwarzwild nur von Mitte Juni bis Ende Januar erlaubt – für jüngere Tiere bis zwei Jahre aber schon ganzjährig. Der Deutsche Jagdverband erläuterte, dass auch in einschlägigen Landesregelungen kaum noch Schonzeiten vorgesehen seien, so dass mit einem nennenswert höheren Abschuss kaum zu rechnen sei. Der "Schlüssel zum Erfolg" für eine Bestandsreduzierung sei, mehr Schneisen in Feldern mit Weizen, Raps und Mais zu schaffen – bisher sei die Jagd auf diesen großen Flächen über Monate unmöglich, da die Tiere nicht zu erkennen seien.