Bundesregierung Wankas AfD-Schelte verstößt gegen Grundgesetz
Bildungsministerin Johanna Wanka forderte eine "Rote Karte" für die AfD und verletzte damit das Recht auf Chancengleichheit der Partei.
Karlsruhe (dpa) l Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat mit ihrer AfD-Schelte gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Forderung nach einer "Roten Karte" für die Partei habe sie das Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Anlass für Wankas Vorstoß war ein Demonstrationsaufruf der AfD während der Flüchtlingskrise im November 2015 unter dem Motto "Rote Karte für Merkel". (2 BvE 1/16)