Corona Die Wut der Wirte

Im neuen Infektionsschutzgesetz steht nichts von Entschädigungen bei einem Lockdown. Geharnischte Kritik kommt aus der Gastronomie.

13.11.2020, 17:22

Berlin/Magdeburg l Monatelang hatte die Opposition im Bundestag mehr Mitsprache bei Corona-Regelungen verlangt. Und auf gesetzliche Fixierung gepocht. Jetzt ist es so weit: Am 18. November 2020 soll ein entsprechender Anhang für das geltende Infektionsschutzgesetz möglichst beschlossen werden – der Paragraf 28a. Die bisherigen Bestimmungen waren nie für eine Pandemie aktuellen Ausmaßes vorgesehen und haben sich als nicht ausreichend erwiesen.

Eine Lesung im Parlament gab es bereits. Dabei tadelte FDP-Fraktionschef Christian Lindner die neue Klausel als „rechtspolitisches Feigenblatt“ der Regierung, um die vielen Einschränkungen in der Pandemie nachträglich zu legitimieren. Lindner forderte zudem, dass die Feststellung einer Epidemie-Lage künftig vom Bundestag immer wieder neu bestätigt werden müsse. Dem entspricht der neue Paragraf 28 a bereits. Er soll bis zum 31. März 2021 gelten. Außerdem, so der FDP-Mann, müsse das Parlament regelmäßig durch die Regierung zur Pandemie-Lage gebrieft werden.

Dass der Bundestag bei der Corona-Bekämpfung übergangen würde, kann CDU-Abgeordneter und Gesundheitspolitiker Tino Sorge aus Magdeburg nicht mehr hören und kontert: „Wir haben im Bundestag über 70 Debatten zu Corona geführt.“

Die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung leide auch deshalb, weil diese nicht einheitlich seien. „Das soll zum Beispiel anhand der Inzidenzwerte besser werden. Wenn sie 35 oder 50 Infizierte pro 100  000 Einwohner überschreiten, können einheitliche Maßnahmen auch per Gesetz ergriffen werden.“ Um zu verhindern, dass beispielsweise Kinder in Mecklenburg-Vorpommern noch zum Sport gehen dürften, in Sachsen-Anhalt aber nicht.

Bisher hätten vom Parlament eingeräumte „Verordungsermächtigungen“ der Regierung die erforderliche „Beinfreiheit“ in der Pandemie verschafft. Das sei nun auf gesetzlicher Basis konkretisiert worden.

Geharnischte Kritik kommt aus der Gastronomie, für die der November-Lockdown keine Light-Variante ist, sondern fast ein Totalausfall. „Es muss eine klare und unmissverständliche Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz geschaffen werden, die Entschädigungen ausdrücklich regelt, die durch die Maßnahmen nach Paragraf 28a begründet werden“, fordern die Branchenorgansationen Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und IHA (Hotelverband Deutschland). Sie verweisen auf einen Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg. Das hatte einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot mit der Begründung abgelehnt, dass entsprechende Entschädigungsansprüche im Eckpunktepapier von Bundesregierung und Ländern von Ende Oktober 2020 ausdrücklich zugesagt wurden.

Davon ist nun keine Rede mehr, was der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, moniert. Er wertet das Gesetz als „Persilschein“ für die Regierung: Papier: „Ich vermisse eine gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs etwa für Unternehmen und Selbstständige, soweit sie mit einem Öffnungs- oder Betätigungsverbot belastet werden, egal ob ihre Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko begründet.”

CDU-Politiker Sorge stellt klar: „Es wird weitere Unterstützungen geben. Neue Hilfspakete müssen folgen, ob in der Gastronomie, im Kultur- oder Schaustellerbereich.“ Es bringe nichts, kurzfristig zu helfen, dann aber die Unternehmen einige Monate später pleitegehen zu lassen. Diskussionsbedarf im Bundestag ist jedenfalls ausreichend gegeben.