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Corona-Pandemie Bußgeld bei Falschangaben im Restaurant

Mindestens 50 Euro Bußgeld soll es künftig kosten, wenn im Restaurant falsche Angaben zur Person gemacht werden.

29.09.2020, 15:30

Berlin (dpa/dt) l Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus sollen demnach derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden.

Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen "AHA"-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: "C" wie Corona-Warn-App und "L" wie Lüften. "Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern", heißt es in einer Vorlage.

Bisher hat es nach dpa-Informationen bei der Schalte noch keine größeren Meinungsverschiedenheiten gegeben. Differenzen dürfte es allerdings gebeben, wenn es um die Festlegung von Höchstteilnehmerzahlen bei Feiern im privaten und im öffentlichen Raum geht.

In Sachsen-Anhalt ist die Anwesenheitsliste laut aktueller Eindämmungsverordnung keine Pflicht.