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Debatte Gegenmodell zu Spahns Organspende-Plänen

Mehr Menschen sollen im Fall ihres Hirntods Organe spenden: Eine Gruppe von Abgeordneten konkretisiert nun ihre Pläne.

05.05.2019, 12:17

Berlin (dpa) l In der Debatte um neue Regeln für Organspenden wollen Bundestagsabgeordnete ein Gegenmodell zu Plänen einer Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorlegen. Der zentrale Punkt ihres Gesetzesentwurfs ist, dass eine Organspende als eine "bewusste und freiwillige Entscheidung" beibehalten werden soll, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Abgeordnetenkreisen erfuhr. Der Entwurf soll am Montag von einer Gruppe um die Parlamentarier Annalena Baerbock (Grüne), Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Katja Kipping (Linke) und Otto Fricke (FDP) vorgestellt werden.

Fricke sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wichtig für mich als Organspender ist das Menschenbild: Nicht der Untertan ist zur Organspende verpflichtet, wenn er nicht widerspricht, sondern der mündige Bürger setzt sich mit dieser wichtigen Frage auseinander und entscheidet nach bestem Wissen und eigenem Gewissen."

Die Abgeordneten schlagen damit einen anderen Weg vor, als es eine fraktionsübergreifende Gruppe um Spahn will. Diese hatte Anfang April einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen alle Volljährigen in Deutschland künftig grundsätzlich als Organspender gelten – bis auf Widerruf. Vorgesehen ist eine "doppelte Widerspruchslösung". Damit wäre jeder automatisch Spender, könnte dazu aber noch Nein sagen. Sonst wäre – als doppelte Schranke – bei Angehörigen nachzufragen. Die Widerspruchslösung würde die bisherige Entscheidungslösung umkehren, nach der Organ-Entnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind.

Die Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Baerbock hatte bereits Ende März für verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger und ein bundesweites Online-Register geworben. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein zentrales Element menschlicher Würde, hieß es. Die Widerspruchslösung wecke Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende. Es sei zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten.

Gemeinsames Ziel der beiden Initiativen im Bundestag ist es, angesichts von fast 10 000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Nach langem Abwärtstrend stieg deren Zahl zuletzt erstmals wieder deutlich. Im vergangenen Jahr überließen 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere schwerkranke Patienten. Das war ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zu 2017.

Der Gesetzentwurf der Gruppe um Baerbock sieht vor, dass Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung ins Online-Register ermutigen. Dieses Register soll vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geführt werden. Den Bürgern soll es möglich sein, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit zu ändern und zu widerrufen.

Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt. Viele Menschen entscheiden sich aber nicht. Über die Entwürfe zu möglichen neuen Regeln soll der Bundestag ohne Fraktionsvorgaben entscheiden.