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Debatte Ist bald jeder Organspender?

Wie können es mehr Organspender werden? In der Debatte liegt ein Entwurf vor. Es gibt prompt Kritik an der geplanten Widerrufslösung.

01.04.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Alle Volljährigen in Deutschland sollen nach Plänen einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten künftig grundsätzlich als Organspender gelten – bis auf Widerruf. Die Parlamentarier um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellten dafür den ersten Gesetzentwurf in der Debatte über neue Regeln vor, um zu mehr lebensrettenden Organspenden zu kommen. Die fraktionsübergreifende Gruppe schlägt eine „doppelte Widerspruchslösung“ vor. Damit wäre automatisch jeder Spender, man könnte dazu aber noch Nein sagen. Sonst wäre – als doppelte Schranke – bei Angehörigen nachzufragen. Von Patientenschützern und anderen Abgeordneten kam Kritik.

Die bisherige Regelung habe nicht gefruchtet, sagte Spahn, verwies auf weiterhin zu niedrige Spenderzahlen. 2018 waren sie zwar erstmals seit Längerem wieder deutlich auf 955 Spender gestiegen – rund 9400 Patienten warten aber auf Spenderorgane.

Diese große Lücke gelte es zu schließen, so SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Die vorgeschlagene Neuregelung dafür sei unbürokratisch, ethisch vertretbar, effizient und sicher. Spahn betonte, es sei keine Organ-Abgabepflicht, wenn man begründungslos widersprechen könne. Es gehe aber um eine Verpflichtung, sich mit der Frage zu beschäftigen. Auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU), befürwortete die Widerspruchslösung: „Obwohl die Mehrheit der Deutschen der Organspende positiv gegenüberstehe, habe die Zahl der Spender bisher nicht erhöht werden können.“

Die Widerspruchslösung kehrte die bisherige Entscheidungslösung um, nach der Organ-Entnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind. Künftig müsste man demnach ausdrücklich seinen Widerspruch erklären und dies in einem neuen zentralen Register speichern. Bei einer möglichen Transplantation würde ein Arzt dort abfragen, ob es eine Erklärung gibt. Ist das nicht der Fall und liegt sonst kein schriftliches Nein vor, soll der nächste Angehörige gefragt werden – aber nicht nach seiner eigenen Entscheidung, sondern ob er einen schriftlichen Widerspruch oder einen Willen des Verstorbenen kennt.

Geplant ist eine große Informationskampagne für eine neue Regelung, außerdem soll jeder ab 16 Jahren drei Mal direkt mit Informationen angeschrieben werden. Entscheidungen zur Organspende sollen jederzeit geändert werden können. „Es wird niemand zu irgendetwas gezwungen“, sagte der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte sprach von einem „solidarischen Akt“ gegenüber den Mitmenschen. Spahn betonte, in 20 von 28 EU-Staaten gebe es Widerspruchslösungen.

Wenn Minderjährige als Spender infrage kommen, soll eine Entnahme nur dann zulässig sein, wenn ein Angehöriger, also wohl meist die Eltern, zugestimmt hat. Bei Menschen, die die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erkennen können – etwa wegen einer geistigen Behinderung – sollen Organspenden grundsätzlich unzulässig sein.

Der Gesetzentwurf soll in den Bundestag eingebracht werden, der dann ohne Fraktionszwang über eine Reform entscheiden soll. Es ist aber nicht der einzige Vorstoß. Eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock, den CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger und die Linken-Politikerin Kathrin Vogler schlägt verbindliche, regelmäßige Befragungen der Bürger vor, ob sie zur Organspende bereit sind. Das könne zum Beispiel bei der Verlängerung des Ausweises oder bei ärztlichen Untersuchungen geschehen.

Eine Widerspruchslösung lehnt Grünen-Chefin Annalena Baerbock strikt ab. Auch FDP-Chef Christian Lindner übt Kritik: „Das ist ein Einschnitt in die freie Selbstbestimmung der Menschen“, sagte Lindner. „Richtig wäre gewesen, dafür zu sorgen, dass mehr Menschen aus freiem Willen sich entscheiden zur Organspende.“ Er fügte hinzu: „Ich bin Organspender und überzeugt davon, dass das richtig ist, wenn man seine Organe zur Verfügung stellt für Menschen, deren Leben dann gerettet werden kann. Aber diese Entscheidung muss von jedem selbst getroffen werden.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor einer Aufgabe der Freiwilligkeit. Die Widerspruchslösung setze darauf, dass die meisten sich nicht mit der Frage beschäftigen, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. „Schweigen heißt aber nicht Zustimmung.“ Es sei ethisch besonders wertvoll, anderen Menschen ein Organ zu schenken. „Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen.“

Der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, sagte, der Vorstoß beschädige Vertrauen. „Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit.“ Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hob hervor, bei der doppelten Widerspruchslösung müssten sich die Menschen bewusst mit der Frage auseinandersetzen, ob sie spenden wollen. „Ganz wichtig: Niemand wird zur Organspende gezwungen.“ Bei dem hochsensiblen Thema sei eine besonnene Diskussion nötig.

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