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EuGH-Urteil Slowakei akzeptiert Flüchtlingsaufteilung

Die Slowakei und Ungarn müssen gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen. Das bestätigt der Europäische Gerichtshof.

06.09.2017, 10:57

Bratislava (dpa) l Die Slowakei will die Ablehnung ihrer Klage gegen die verpflichtende Aufteilung von Flüchtlingen in der EU zähneknirschend akzeptieren. Das erklärte Regierungschef Robert Fico am Mittwoch in Bratislava. Die Slowakei wolle zum Kern der Europäischen Union gehören und solidarisch sein, erklärte Fico.

Trotzdem kritisierte er die Entscheidung der EU, gegen die die Slowakei und Ungarn geklagt hatten, als "ungerecht". Die Flüchtlinge wollten nicht in die Slowakei kommen, erklärte der Sozialdemokrat. "Sollen wir eine Mauer errichten, dass sie hier bei uns bleiben?" Sinnvoller wäre das Angebot der Slowakei, ihre Solidarität etwa beim gemeinsamen Schutz der EU-Außengrenzen zu zeigen.

Ungarn und die Slowakei müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen. Der EU-Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von Schutzsuchenden sei rechtens, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15). Damit müssen auch die widerspenstigen Länder ihm Folge leisten.

Die EU-Staaten hatten sich in der Hochphase der Flüchtlingskrise am 22. September 2015 gegen den Widerstand von Ungarn, der Slowakei sowie Rumänien und Tschechien darauf verständigt, 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere EU-Länder umzuverteilen. Betroffen sind davon Menschen, die gute Chancen auf Asyl hatten, etwa weil sie aus dem Bürgerkriegsland Syrien kamen. Die Entscheidung sorgte seitdem immer wieder für Zwist innerhalb der EU; beispielsweise weigert sich auch Polen bislang, Flüchtlinge aufzunehmen.

Der EuGH befand nun, dass die Entscheidung damals einwandfrei getroffen worden sei. Sie sei außerdem ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten.

Sollten Ungarn, die Slowakei oder andere EU-Staaten sich nun weiterhin gegen den Beschluss und die Aufnahme von Flüchtlingen sperren, könnte die EU-Kommission auf solider rechtlicher Basis sogenannte Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben, die letzten Endes in hohen Geldstrafen münden können. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste derartige Schritte eingeleitet.