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Familiennachzug Neuregelung für Flüchtlinge

Seit März 2016 darf ein Teil der Flüchtlinge keine Angehörigen mehr nachholen. Ab August soll sich das ändern.

10.05.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Sollte der Bundestag dem Vorschlag der Regierung zustimmen, dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen. Der Zuzug wurde aber begrenzt auf 1000 Angehörige pro Monat. „Ich denke, wir haben eine sehr vernünftige Lösung gefunden“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach der Einigung im Bundeskabinett.

Das letzte Wort darüber hat nun der Bundestag. Dort dürfte es heftige Debatten geben. Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für Flüchtlinge ganz abschaffen. Die FDP ist für eine Härtefallregelung. Und auch in der Union regt sich Widerstand gegen einige Punkte im Gesetzentwurf.

Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte – darunter sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien - nur in seltenen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Sie haben einen niedrigeren Schutzstatus als zum Beispiel anerkannte Asylbewerber, die politisch verfolgt werden und uneingeschränkt Familienmitglieder nachholen dürfen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass auch Flüchtlinge mit geringerem Schutzstatus ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst nach Deutschland holen können. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visums-antrag stellen.

Pro Monat dürfen aber nur 1000 Angehörige einreisen. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26 000 Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor. Zugleich will die Große Koalition bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Dabei geht es um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind vor allem radikale Islamisten, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen.

Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein – und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut. Betroffen wären nicht nur Migranten, sondern auch Deutsche, die ausländische Angehörige zu sich holen wollen. Seehofer verteidigte die Regelung: „Das halten wir für absolut verantwortlich“, sagte der Minister. Zudem sei im Ministerium kein entsprechender Fall bekannt, es gehe um eine „sehr abstrakte Diskussion“. Justizministerin Katarina Barley (SPD) sagte, es gehe nur darum, dass Einzelfälle genau geprüft werden könnten.

Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die Trennung von Familien werde so zementiert. Der Generalsekretär der Hilfsorganisation Care, Karl-Otto Zentel, erklärte: „Jede Familie, die getrennt ist, ist ein Härtefall.“ Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse zu Lasten der Flüchtlinge.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sagte hingegen, die Pläne der Bundesregierung seien „ein Stück aus dem Tollhaus“.

Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, forderte eine „weitere Begrenzung des Familiennachzugs“ insgesamt, um die Integrationsfähigkeit Deutschlands nicht zu überfordern.