1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Eckpfeiler für Grundsteuer-Reform stehen

Finanzminister Eckpfeiler für Grundsteuer-Reform stehen

Laut Finanzminister Olaf Scholz haben Bund und Länder bei der Grundsteuer einen Durchbruch erzielt.

01.02.2019, 23:01

Berlin l Olaf Scholz ist nicht gerade für das Versprühen großer Euphorie bekannt. „Alles in allem ist das eine gute Lösung“, sagt der Bundesfinanzminister am Freitagnachmittag gewohnt trocken in seinem Ministerium. Dabei verkündet der SPD-Politiker gerade einen wichtigen Durchbruch im Ringen um eine Reform, an die sich seine Vorgänger nicht gewagt haben. Und an die sich wohl auch Scholz nicht gewagt hätte, wäre nicht das Bundesverfassungsgericht auf den Plan getreten.

Worum geht es?

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum, wie Felder; die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Die Steuereinnahmen werden zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur, für Schulen, Schwimmbäder und Theater genutzt. Der Wert der Grundstücke wird bisher bewertet nach 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Osten) festgelegten Werten. Das sei völlig veraltet, urteilte das Verfassungsgericht, nötig sind neue Bemessungsgrundlagen. Steht bis Ende 2019 kein Gesetz, fällt die Steuer weg.

Wie wichtig ist die Grundsteuer bisher?

Mit insgesamt 14 Milliarden Euro deckt die Grundsteuer 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen – nach Gewerbe-, Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer ist es die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden.

Warum zahlen auch Millionen Mieter die Grundsteuer?

Der Vermieter kann die Grundsteuer des Gebäudes als Betriebskosten auf die Nebenkosten umlegen. Daher zahlen auch Mieter in Deutschland indirekt Grundsteuer, obwohl sie keine Anteile an der Immobilie besitzen. Unter anderem SPD, Grüne und Linke fordern, die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter abzuwälzen – dann könnte diese aber in die Kaltmieten eingepreist werden. Mieter zahlen 19 Cent im Schnitt pro Quadratmeter, bei 100 Quadratmetern 19 Euro im Monat.

Wie sieht der gefundene Kompromiss aus?

Es sollen zur Steuerberechnung vor allem drei Punkte herangezogen werden: Das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert, also der Wert der Fläche, dazu die durchschnittlichen Nettokaltmieten. Die meisten Werte sind im Internet verfügbar, so dass Steuererklärungen nicht zu bürokratisch werden sollten. „Für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, genügt aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948““, heißt es in dem Eckpunktepapier von Bund und Ländern. Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) betont, dass es gerade für Gewerbegrundstücke keine Mehrbelastung geben soll. Unterschiedliche Steuermesszahlen sollen sicherstellen, dass die Steuerverteilung in etwa so bleibt wie heute.

Wie wird die Grundsteuer überhaupt bisher berechnet?

Das Berechnungsmodell wird in etwa gleich bleiben. Sie berechnet sich aus dem Wert mal die Steuermesszahl mal Hebe-satz. Jede Kommune kann den Hebesatz selbst festlegen, weshalb auch Modellrechnungen schwierig sind – die Steuerbelastung ist überall unterschiedlich, im Prinzip werden Tausende unterschiedliche Sätze gezahlt. Im Ruhrgebiet ist der Hebesatz besonders hoch, da viele Kommunen klamm sind.

Ein Beispiel: Der Einheitswert der Immobilie beträgt 100.000 Euro. Für ein Wohnhaus beträgt die Steuermesszahl bisher 3,5 Promille. Daraus errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro (100.000 geteilt durch 1000 multipliziert mit 3,5). Diese 350 Euro werden dann mit dem Hebesatz multipliziert. Liegt dieser bei 500 Prozent, sind 1750 Euro Grundsteuer im Jahr zu zahlen – in vierteljährlichen Raten.

Worum dreht sich der Streit bei der Reform?

Im Finanzministerium hatten sich zuletzt die Abkürzungen „WUM“ und „WAM“ eingebürgert. „WUM“ stand für ein Wertunabhängiges Modell, orientiert nur an der Fläche von Gebäuden und Grundstücken. „WAM“ stand für ein wertabhängiges Modell und war aus Sicht von Scholz das Modell, das die Vorgaben des Verfassungsgerichts für eine zeitgemäße Besteuerung am besten erfüllt. Er wollte aber 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke individuell bewerten und aus fünf Faktoren eine individuelle Grundsteuer errechnen lassen: Die jeweilige Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Es drohe ein „Bürokratiemonster“, sagen die Gegner. Nun gibt es ein abgespecktes „WAM“-Modell – mit weniger Bürokratie.

Wie können Mehrbelastungen etwa in Großstädten vermieden werden?

Scholz setzt darauf, dass in Städten über den Parameter des individuellen Hebesatzes und die Steuermesszahl dafür gesorgt wird, dass die Belastungen für Mieter nicht zu stark steigen. Dass sie also nach unten angepasst werden, damit beim Multiplizieren ein ähnliches Ergebnis wie bisher herauskommt. (dpa)