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Flüchtlingskrise Land guckt Flüchtlingen nicht in die Tasche

Flüchtlinge müssen auch in Deutschland ihr mitgeführtes Bargeld abgeben. Das gilt aber nicht für Sachsen-Anhalt.

21.01.2016, 23:01

Berlin (epd/ck) l Das Bundesarbeitsministerium bestätigte am Donnerstag in Berlin, dass Leistungen für Asylbewerber wie Sozialhilfe „nachrangig“ sind. Vor dem Bezug muss also eigenes Vermögen aufgebraucht werden. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor über die Praxis in Bayern und Baden-Württemberg berichtet, wo Flüchtlingen Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze abgenommen wird.

Sachsen-Anhalt schaut den ankommenden Flüchtlingen nicht in ihre Taschen. Anders verfahren Brandenburg, Thüringen und Berlin, wo die Migranten nach ihrem Vermögen befragt werden. Gegebenenfalls wird in diesen Ländern auch Bargeld eigezogen.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte der Volksstimme: „In Sachsen-Anhalt werden bei der Erstaufnahme von Asylbegehrenden keine Wertgegenstände oder Bargeld einbehalten.“ Dies sei zwar im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zulässig, es bestehe aber keine Pflicht dazu, erklärte er. „Wir gucken den Flüchtlingen nicht in die Tasche.“ Wenn die Behörden jedoch mitbekämen, dass jemand vermögend sei, würde man die Asylsuchenden darauf hinweisen, dass sie zunächst ihr Vermögen aufbrauchen müssten, bevor sie Leistungen erhielten, erklärte das Ministerium.

„Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der „Bild“. Barvermögen und Wertsachen könnten sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro seien. In Baden-Württemberg werde Geld über der Grenze von 350 Euro eingezogen. Das hessische Integrationsministerium teilte mit, dort gelte ein Freibetrag von 200 Euro.

Die Höhe fällt unterschiedlich aus, weil die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes Ländersache ist. Es gilt für Flüchtlinge in der ersten Zeit in Deutschland und sieht Leistungen etwas unterhalb des Hartz-IV-Niveaus vor. Anerkannte und länger in Deutschland lebende Flüchtlinge werden wie Hartz-IV-Empfänger behandelt, die ebenfalls eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Leistungen erhalten.

Auch die Umsetzung der Bargeld-Abnahme scheint in den Ländern unterschiedlich zu sein. „Bild“ berichtete, dass in Baden-Württemberg und Bayern die Polizei das Geld abnimmt, dafür auch durchsucht. Das hessische Inte- grationsministerium erklärte, Asylbewerber würden bei der Registrierung nach den Vermögensverhältnissen befragt und müssten dazu eine schriftliche Erklärung abgeben. Das Bundesinnenministerium erklärte, dass die Abnahme von Bargeld nicht Aufgabe der Bundespolizei sei.

Vermögen über dem Freibetrag wird in Hessen nach Angaben des dortigen Ministeriums eingezogen und quittiert. Daraus würden die Leistungen an den Asylbewerber finanziert. Verlässt der Asylbewerber die Erstaufnahme-Einrichtung des Landes und wird einer Kommune zugewiesen, werde übrig gebliebenes Vermögen der Kommune überwiesen.

In der Schweiz müssen Flüchtlinge nach ihrer Einreise alle Vermögenswerte über 1000 Franken (rund 914 Euro) an die Behörden abgeben. Ein ähnliches Verfahren gilt auch im EU-Land Dänemark.