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Fremdenhass Polizei sucht nach drittem Tatverdächtigen

Nach dem Tötungsfall von Chemnitz gehen die Behörden von einem weiteren Mittäter aus und es gibt neue Erkenntnisse.

04.09.2018, 12:35

Chemnitz/Dresden (dpa) l Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein dritter Mann dringend der Mittäterschaft verdächtig. Das Amtsgericht Chemnitz habe am Vormittag Haftbefehl erlassen, sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl am Dienstag im sächsischen Landtag. Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak.

Bei dem Mann handelt es sich um einen 22-Jährigen, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz mitteilte. Der Polizei zufolge hat er sein gewohntes Umfeld verlassen. Sie bat um Hinweise zum Aufenthaltsort und rief zur Vorsicht auf, da er bewaffnet sein könnte. Seit rund einer Woche sitzen bereits ein 22- und 23-Jähriger wegen der Tat in Untersuchungshaft. Sie stehen im Verdacht, vor knapp eineinhalb Wochen am Rande des Stadtfestes in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben.

Bisher hatten die Behörden die inhaftierten Männer als Iraker und Syrer bezeichnet, das ist nun aber doch noch nicht mit Sicherheit geklärt. Das Bundesinnenministerium teilte am Dienstag mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 "im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt" worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. "im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens" zu verifizieren.

Der Tatverdächtige Yousif A. wiederum habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppt hätten, hieß es. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Der Asylantrag des Mannes wurde inzwischen abgelehnt, dieser Bescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig.