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Gericht Streikverbot für Beamte bleibt unangetastet

Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte zumindest teilweise aufweichen.

Von Alexander Walter 12.06.2018, 11:32

Karlsruhe/Magdeburg l Beamte dürfen auch künftig in Deutschland nicht streiken. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern entschieden. Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerden von vier verbeamteten Lehrern zurück. Proteste für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen sind damit für Beamte weiter unzulässig.

Die Pädagogen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten während ihrer Arbeitszeit an Protesten oder Streiks teilgenommen. Dafür hatten sie von ihrem Dienstherrn, dem jeweiligen Land, Disziplinarstrafen erhalten. Die Pädagogen klagten.

Die Lehrergewerkschaft GEW und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten die Klagen unterstützt. „Mit der Entscheidung wird einer gesamten Berufsgruppe die Möglichkeit genommen, sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen", sagt Sachsen-Anhalts DGB-Sprecher Martin Mandel. Im Land arbeiten gut 15.000 Lehrer. Rund ein Drittel ist verbeamtet, Tendenz steigend.

Den Kommentar zum Thema finden Sie hier.