1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. AfD darf nicht "Prüffall" genannt werden

Gerichtsurteil AfD darf nicht "Prüffall" genannt werden

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

26.02.2019, 14:19

Köln (jl) l Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag einem Eilantrag der AfD stattgegeben und dem Verfassungsschutz untersagt, die Partei als "Prüffall" zu bezeichnen. Die AfD hatte geklagt, weil die Behörde die Prüfung der Partei öffentlich gemacht hatte. Die Bezeichnung als "Prüffall" habe einen stigmatisierenden Charakter, erklärte ein AfD-Sprecher.

Wenn der Verfassungsschutz erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen einer Partei erkennt, kann diese zum Prüffall werden. Die AfD ist im Januar 2019 öffentlich zum Prüffall erklärt worden.