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Gerichtsurteil Minister darf nicht vor AfD-Demo warnen

Die Neutralitätspflicht geht vor. Mit seiner Warnung vor AfD-Demos hat ein Thüringer Minister das Recht auf Chancengleichheit verletzt.

06.07.2016, 11:07

Weimar (dpa) l Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) darf in seiner Funktion als Regierungsmitglied nicht vor Kundgebungen der AfD warnen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden.

Der Minister verstoße damit gegen seine Neutralitätspflicht im Amt. Die Richter gaben damit einer Klage der AfD statt, die sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien verletzt sah.

Lauinger hatte im vergangenen Herbst vor einer AfD-Demonstration in Erfurt eine Mitteilung über sein Ministerium verbreiten lassen. Darin war er unter anderem mit den Worten zitiert worden: "Wer den Scharfmachern hinterherläuft, macht sich auch für die Folgen der Stimmungsmache mitverantwortlich."