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Gesetzentwurf Stalking-Opfer besser schützen

Geschätzt wird jeder Zehnte einmal im Leben gestalkt, doch die wenigsten Täter werden verurteilt. Ein Gesetzentwurf soll das ändern.

Von Gioia Forster, dpa 10.07.2016, 10:21

Berlin (dpa) l Sie schreiben ihnen Briefe, hinterlassen Pakete, beobachten sie in ihren Wohnungen. Manche Stalker bedrängen ihre Opfer jahrelang. Zur Polizei zu gehen ist für Betroffene eine große Überwindung. Aus Angst, Scham oder Zweifel stellen viele Opfer erst gar keine Anzeige. Und für die meisten, die sich doch dazu durchringen, wartet nur weitere Verzweiflung: Denn die wenigsten Stalker werden tatsächlich verurteilt – die rechtlichen Hürden sind zu hoch. Ein neuer Gesetzentwurf soll dies ändern.

Das Bundeskabinett will voraussichtlich an diesem Mittwoch über einen besseren Schutz von Stalking-Opfern entscheiden. Bislang muss nachgewiesen werden, dass Stalking – also Nachstellung – das Leben eines Opfers schwerwiegend beeinträchtigt hat: etwa, wenn die Person umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln musste. "Diese Schwelle der Strafbarkeit wird nur selten überschritten", erklärt Wolf Ortiz-Müller, Leiter der Beratungsstelle Stop Stalking für Opfer und Täter in Berlin. Nur ein bis zwei Prozent aller Strafanzeigen führten zur Verurteilung des Täters.

"Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass Stalking auch eine Straftat ist, wenn die Handlung eines Täters dazu "geeignet" ist, das Leben des Opfers gravierend zu beeinträchtigen. "Stalking soll künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert", so Maas.

Stalking rückt meist nur durch prominente Beispiele ins Rampenlicht. Der Beatles-Mitbegründer John Lennon wurde von einem psychisch kranken Fan erschossen, Steffi Graf wurde 14 Jahre lang von einem Mann rund um die Welt verfolgt. Jüngst ging die US-Schauspielerin Brooke Shields rechtlich gegen ihren Stalker vor – nach 30 Jahren, in denen er sie belästigt und bedrängt haben soll.

Doch Stalking betrifft weitaus mehr Menschen als Hollywood-Stars und Musiker: Etwa jeder Zehnte in Deutschland werde im Laufe seines Lebens einmal gestalkt, so der Weiße Ring, eine Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. Im vergangenen Jahr wurden der polizeilichen Kriminalstatistik zufolge 19.704 Fälle verzeichnet – die Dunkelziffer liegt nach Überzeugung von Beratungsstellen und Verbänden weit höher.

Dem Weißen Ring zufolge sind rund 80 Prozent der Betroffenen Frauen, etwa 80 Prozent der Täter Männer. In rund der Hälfte aller Fälle hätten Opfer und Stalker vorher eine Beziehung gehabt.

Viele Betroffenen wüssten nicht, dass man eine Anzeige erstatten kann, sagt Ortiz-Müller. Und: "Manche befürchten, dass eine Anzeige ihnen keinen Schutz bieten könne, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, die Täter gingen eh straffrei aus." Die schwierige Rechtslage würde viele davon abhalten, ihre Erlebnisse zu melden.

Denn allzu oft gab es bereits Fälle wie der der Berliner Bloggerin Mary Scherpe: Jahrelang wurde sie nach eigener Darstellung von ihrem Ex-Freund gestalkt, sammelte dann jegliche E-Mails und SMS, präsentierte alles der Polizei – doch ihre Anzeige wurde eingestellt. "Der Amtsanwalt schrieb mir, dass es sich in meinem Fall "lediglich um Belästigung" handele", schildert sie in ihrem Blog. "Bei meinen späteren Recherchen fand ich heraus, dass es an dem Stalker gar nicht lag. Es lag an mir: Ich war kein gutes Opfer." Sie hatte wegen ihres Stalkers weder Job noch Wohnort gewechselt – und hatte somit rechtlich nicht die Voraussetzungen für eine weitere Verfolgung erfüllt.

Scherpe sowie Hilfsorganisationen, Verbände und Beratungsstellen setzen sich seit Jahren dafür ein, Stalking-Opfer rechtlich besser zu schützen. Ortiz-Müller von Stop Stalking befürwortet zwar jegliche Gesetzesänderung zugunsten der Betroffenen; ob der neue Entwurf aber tatsächlich in der Praxis Opfern mehr Schutz bietet, müsse sich noch zeigen. Er befürchtet, dass die Formulierungen im neuen Entwurf zu vage sind.

"Und selbst wenn sich die Verurteilungsrate verdoppeln oder verdreifachen ließe, fühlte sich die übergroße Mehrheit der Opfer vom Rechtsstaat alleingelassen, wenn immer noch mehr als 90 Prozent der Beschuldigten einen Einstellungsbescheid erhielten", so Ortiz-Müller. Gegen Stalking vorzugehen geht seiner Meinung nach weit über die Strafverfolgung hinaus – die Beratungseinrichtungen für Opfer und Täter müssten ausgebaut werden. Denn man müsse die Stalker mit ihrem Tatverhalten konfrontieren und Wege aufzeigen, mit ihrer Krankheit umzugehen.