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Gesetzesänderung Sachsen fordert Regeln für Wolfsabschuss

Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen streben zahlreiche Gesetzesänderungen beim Umgang mit Wölfen an.

17.10.2018, 23:01

Dresden (dpa/rg) l Die starke Vermehrung des Wolfes in Deutschland ruft die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen auf den Plan. Sie verlangen einen anderen Umgang mit dem Raubtier, klare Regeln für seinen Abschuss und ein Konzept, wie künftig mit größeren Beständen umzugehen ist. Einen entsprechenden Entschließungsantrag wollen die drei Länder morgen in den Bundesrat einbringen, wie das Umweltministerium in Dresden am Mittwoch bekanntgab.

Nach dem Willen der drei Länder sollte ein nationales Konzept Standards bei Herdenschutz, Schadensausgleich und beim Umgang mit auffälligen Wölfen setzen. Es sei für die Menschen und speziell für Tierhalter nicht nachvollziehbar, dass in jedem Bundesland andere Regelungen angewendet oder Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden, argumentieren sie. Ein einheitlicher Rahmen würde Entscheidungen bundesweit nachvollziehbar machen und für mehr Rechtssicherheit sorgen – auch für die Mitarbeiter von Behörden, falls sie im Einzelfall über einen Abschuss auffälliger Wölfe entscheiden müssen.

Nahezu täglich gebe es in Sachsen Meldungen über Wolfssichtungen und gerissene Tiere, sagte der Umweltminister des Freistaats, Thomas Schmidt (CDU). „Auch wenn der Schutz des Wolfes ein wichtiges Anliegen ist, muss der Mensch auch weiter an erster Stelle stehen. Sicherheit geht vor Artenschutz.“ Schmidt erinnerte daran, dass Sachsen das erste Bundesland gewesen sei, in dem der Wolf vor gut 20 Jahren wieder heimisch wurde. „Mittlerweile ist fast die Hälfte der Landesfläche dauerhaft mit Wölfen besiedelt.“

Die drei Länder fordern eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um Spielräume des europäischen Rechts auch in Deutschland zu nutzen. Hierzulande würden strengere Regeln für Ausnahmen beim Wolfsschutz gelten als die EU vorschreibt, argumentiert man in Dresden, Potsdam und Hannover. Was die EU ausnahmsweise erlaubt, sollte auch nach deutschem Recht gestattet werden. So fehle im Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit für Quotenabschüsse. Sie aber würde es ermöglichen, unabhängig von aktuellen Schäden durch den Wolf gegebenenfalls eine festgelegte Anzahl von ihnen zu schießen.Die drei Antragsteller regen an, den sogenannten „Erhaltungszustand der mitteleuropäischen Flachlandpopulation an Wölfen“ jährlich neu zu bewerten. Dazu gehöre ein gemeinsames Monitoring nach gleichen Verfahren gemeinsam mit Polen. Das Erreichen eines „günstigen Erhaltungszustandes“ ist aber auch für die drei Bundesländer die Voraussetzung dafür, den strengen Schutzstatus des Wolfes zu lockern. Erhaltungszustand bezieht sich auf eine Mindestzahl von Tieren, die ein Aussterben der Population in den nächsten 100 Jahren verhindert.

Des weiteren zielt der Antrag auf eine bessere Unterstützung der betroffener Nutztierhalter. „Hier sind die Grenzen, die uns beihilferechtliche Regelungen der EU setzen, längst ausgereizt“, betonte Umweltminister Schmidt. Es reiche nicht, Haltern der Nutztiere 80 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrozäune oder Herdenschutzhunde zu ersetzen. Auch der Arbeitsaufwand und die laufenden Kosten für die Haltung der Hunde sollten erstattet werden. „Darauf muss der Bund bei der EU hinwirken.“

In der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf sind aktuell 77 Wolfsterritorien aufgelistet. Neben 56 Rudeln sind 19 Paare und zwei territoriale Einzeltiere nachgewiesen. Wölfe gibt es in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In Sachsen-Anhalt wurden bisher 93 Wölfe in 13 Territorien nachgewiesen. Die Umweltministerin Sachsen-Anhalts Claudia Dalbert (Die Grüne), sprach sich gegen vermehrte Abschüsse aus. Im Fokus stehe der Herdenschutz. Der Erhaltungszustand von Wölfen der deutsch-westpolnischen Population sei im Moment nicht günstig. Im August hatte der Wolf-Monitoring-Bericht ergeben, dass es in Sachsen-Anhalt mehr Wölfe gibt als in den Vorjahren.