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Katalonien-Krise Spanien beantragt Haftbefehl gegen Puigdemont

Kataloniens Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont steht mit einem Bein im Gefängnis. Spanien erlässt Haftbefeh gegen voer weitere Minister.

02.11.2017, 17:31

Madrid (dpa) l Das spanische Staatsgericht hat nach Medienberichten einen Haftbefehl gegen den entmachteten katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erlassen. Die Richterin Carmen Lamela ordnete am Donnerstag zudem die Festnahme von vier Ministern seiner damaligen Regionalregierung an, wie spanische Medien übereinstimmend unter Berufung auf die Justiz berichteten. Zudem müssen acht Mitglieder der separatistischen Ex-Regierung sofort in Untersuchungshaft, wie das Staatsgericht mitteilte.

Puigdemont hatte sich mit mehreren Mitstreitern nach Brüssel abgesetzt und war nicht zur Anhörung in Madrid erschienen. Einen Haftbefehl müssten nun die belgischen Behörden ausführen. Anschließend droht dem Ex-Regionalchef die Auslieferung nach Spanien.

Den Angeklagten werden Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Dafür drohen bis zu 30 Jahre Haft. Grund dafür ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung, die das katalanische Parlament am Freitag vor einer Woche beschlossen hatte. Die Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte die katalanische Regierung daraufhin abgesetzt. Die wirtschaftsstarke Region im Nordosten Spaniens steht nun unter Zwangsverwaltung aus Madrid.

Untersuchungshaft ohne Recht auf Freilassung auf Kaution wurde für Puigdemonts ehemaligen Vize, Oriol Junqueras, und weitere sieben Politiker angeordnet. Der neunte Politiker, Santi Vila, darf dagegen bei Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro auf freien Fuß gesetzt werden.

Puigdemonts Anwalt in Belgien, Paul Bekaert, hatte bereits angekündigt, gegen einen Auslieferungsantrag aus Spanien vorzugehen. Bekaert hatte einst Mitglieder der baskischen Terrororganisation ETA vertreten und auch gegen deren Auslieferung nach Spanien gekämpft.

Nach einem europäischen Haftbefehl muss das Land, in dem die Person festgenommen wird, diese innerhalb von höchstens 60 Tagen nach der Festnahme an das Land übergeben, in dem der Haftbefehl ausgestellt worden war. Stimmt die Person ihrer Übergabe zu, so muss innerhalb von zehn Tagen über die Übergabe entschieden werden.