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Katholische Kirche Papst erlässt Regeln für Kinderschutz

Der Papst möchte Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Er hat deshalb ein Regelwerk erlassen.

29.03.2019, 23:01

Rom (dpa) l Erstmals hat ein Papst umfassende Regeln für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch für den Vatikanstaat aufgestellt. Der Vatikan veröffentlichte dazu drei von Papst Franziskus unterzeichnete Dokumente – einen Erlass, ein Gesetz, einen Richtlinienkatalog. Unter anderem legt Franziskus fest, dass im Vatikan von Sommer an bereits der Verdacht auf Missbrauchsfälle sofort angezeigt werden muss. Verurteilte Täter sollen von ihren Posten entfernt werden, hieß es.

Die Maßnahmen waren nach der Anti-Missbrauchskonferenz im Vatikan Ende Februar in Aussicht gestellt worden, sollen am 1. Juni in Kraft treten. Auch wenn die Regelungen nur den Kirchenstaat betreffen, sendet Franziskus ein Signal – denn der Vatikan ist das Machtzentrum der Kirche. Wegen schwerer Missbrauchsskandale in mehreren Ländern steht Franziskus unter Druck, seinen Worten auch Taten folgen zu lassen.

„Wir haben alle (...) die Pflicht, Minderjährige und schutzbedürftige Personen mit Selbstlosigkeit aufzunehmen und für sie ein sicheres Umfeld zu schaffen“, erklärte das Katholikenoberhaupt in dem päpstlichen Erlass („Motu Proprio“). Der Schutz von Kindern sei „wesentlicher Bestandteil“ der Botschaft des Evangeliums.

Sexueller Missbrauch durch Geistliche wurde in der Vergangenheit in vielerlei Hinsicht und in vielen Ländern kleingeredet, vertuscht – auch in Deutschland. Im Vatikan wird es künftig zur Pflicht, schon den Verdacht auf Missbrauchsfälle sofort anzuzeigen – mit der Einschränkung, dass dabei das Beichtgeheimnis nicht verletzt werden dürfe. Wird ein Verdachtsfall nicht sofort angezeigt, drohen Sanktionen. Zudem sollen Personen, gegen die wegen Missbrauchsverdachts ermittelt wird, von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Obendrein soll bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder auf die Misshandlung von Kindern auch ohne Anzeige strafrechtlich ermittelt werden können.

Der Pontifex will mit den Regeln dafür sorgen, dass „bei allen“ in der römischen Kurie und im Vatikan das Bewusstsein für die Pflicht wachse, Missbrauch zu melden, mit zuständigen Behörden zu kooperieren. Der Papst machte deutlich, dass Missbrauchsopfer und deren Angehörige Anspruch auf spirituelle, medizinische, psychologische, juristische Hilfe hätten.

In dem Richtlinienkatalog wird Priestern und anderen kirchlichen Mitarbeitern im Vatikan, die mit Kindern zu tun haben, „strengstens untersagt“, eine besondere Beziehung zu einem einzelnen Minderjährigen aufzubauen oder sich einem Kind in anstößiger Weise zu nähern. Auch darf ein Kind demnach nicht aufgefordert werden, ein Geheimnis für sich zu behalten.

Vatikan-Mitarbeiter dürfen Kinder nur fotografieren und filmen und dieses Bildmaterial im Internet veröffentlichen, wenn sie dafür ausdrücklich das Einverständnis der Eltern haben. Es wird angemahnt, im Beisein von Minderjährigen stets sichtbar für andere zu sein und deren Privatsphäre zu respektieren. Ein Geistlicher darf ein Kind nicht beschenken.

Die Richtlinien gelten für Personen, die die vatikanische Staatsbürgerschaft haben oder im Kirchenstaat ihren Wohnsitz haben.