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Krankenkassenbeitrag Milliarden-Entlastung für Kassenmitglieder

Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung beschlossen: Zusatzbeiträge werden nun wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen.

Von Sascha Meyer 06.06.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich auf eine Milliarden-Entlastung im kommenden Jahr einstellen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, der ein zentrales Vorhaben der Großen Koalition umsetzt. Damit sollen ab 1. Januar 2019 auch die jetzt von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Arbeitgeber protestierten scharf gegen zusätzliche Belastungen.

Spahn sprach von einem „guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten“. Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags bedeutet laut Ministerium, dass Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen müssen. Bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto sind es 15 Euro. Profitieren sollen auch Selbständige mit geringen Einnahmen. Für sie soll der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden. Dies ermögliche, bis zu 180 Euro weniger Beitrag zu zahlen. Insgesamt sollen die Beitragszahler um acht Milliarden Euro entlastet werden.

Das Gesetz wurde als besonders eilbedürftig erklärt und kommt jetzt in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die Kassen für sich festlegen können, schultern die Mitglieder bisher allein. Sie liegen aktuell bei durchschnittlich 1,0 Prozent.

In den Koalitionsverhandlungen hatte die SPD darauf gedrungen, dass Arbeitgeber und -nehmer insgesamt wieder gleich herangezogen werden. Parteichefin Andrea Nahles sprach von einem Riesen-Entlastungspaket: „Halbe-halbe ist gerecht.“ Zuungunsten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden war die traditionelle Parität schon vor 13 Jahren. Von 2005 bis 2014 mussten sie einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zahlen – das sollte damals die Arbeitgeber entlasten. Angesichts der guten Finanzlage der Kassen gebe es nun Spielraum für Entlastungen, argumentiert die Regierung. Im Gesetz soll es daher künftig heißen: „Beschäftigte (...) und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte.“

Die Wirtschaft schlägt Alarm. Die Arbeitgeberverbände (BDA) sprachen von einem „Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung“. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter kritisierte, es passe nicht zusammen, dass die Koalition über Vollbeschäftigung rede, nun aber „die größte Zusatzbelastung durch Lohnzusatzkosten in der deutschen Sozialgeschichte durchwinken will“. Das Handwerk warnte, zusätzliche Arbeitskosten schwächten die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Die Arbeitgeber finanzierten mit der Lohnfortzahlung bei Krankheit schon jetzt einen höheren Anteil der Krankheitskosten von Arbeitnehmern.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster Reserven abbauen müssen. Spahn hatte diese Pläne angesichts von Widerständen in SPD und Union aber abgeschwächt. So soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. Laut Entwurf wären dadurch dann ab 2020 Beitragssenkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich. Spahn verteidigte die Pläne. Der Wettbewerb solle nicht mehr dadurch verzerrt werden, dass einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft hätten. (dpa)