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Kürzungen Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Die Zahl der Kürzungen für Arbeitslose sinkt in Sachsen-Anhalt und im Bundesgebiet. Meist wurden Termine im Jobcenter nicht wahr genommen.

10.10.2018, 23:01

Nürnberg (dpa) l Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in Sachsen-Anhalt leicht gesunken. Von Juli 2017 bis Juni 2018 weist die Statistik insgesamt 39.207 neu festgestellte Sanktionen aus – rund 1100 weniger als im Vorjahreszeitraum. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am Mittwoch mit. Sachsen-Anhalt folgt damit dem Bundestrend: Die deutschen Jobcenter sprachen rund 927.000 Sanktionen aus und damit rund 30.500 weniger als im Vorjahreszeitraum.

Die Kürzungen der Zahlungen werden laut der Bundesagentur für Arbeit in der Regel für drei Monate ausgesprochen. In den allermeisten Fällen (28.600) ging es um Meldeversäumnisse beim Jobcenter wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt. Im ersten Halbjahr mussten die Jobcenter deswegen bei rund 350.000 Menschen die Regelleistungen um zehn Prozent absenken.

Weitere Sanktionsgründe waren Weigerungen, Schulungen oder andere Weiterbildungen zu besuchen, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen sowie abgebrochene Maßnahmen. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent.Rund 47.000 Hartz-IV-Empfänger wurden sanktioniert, weil sie etwa ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigerten oder ein zusätzliches Einkommen verschwiegen. Verstöße gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung führten in 39.120 Fällen zu einer Leistungskürzung. In dieser Vereinbarung schreibt die Agentur für Arbeit gemeinsam mit dem Arbeitslosen Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.

Bei mehrfachen Verstößen kann auf Zeit sogar die gesamte Unterstützung gestrichen werden. Zuletzt registrierte die Bundesarbeitsagentur rund 4,08 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro im Monat. Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen als ältere Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Streichung der Regelleistung vor. Wenn sie sich innerhalb eines Jahres weitere Fehler leisten, kann ihnen die Miete gekürzt werden. Linke und Grüne kritisierten das rigorose Vorgehen bereits. Auch SPD-Chefin Andrea Nahles sprach sich im Sommer für eine Abschaffung der Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Empfängern aus. Nach so harten Strafen würden einige Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen. Die Union hatte diesen Vorschlag abgelehnt.

Studien zufolge zeigen die Sanktionierungen Wirkung, erklärt Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Doch eine härtere Gangart bei jungen Beziehern hält auch Wolff für nicht angebracht. „Die Einschränkungen können seelische Probleme verstärken und bis zur Obdachlosigkeit führen“, erklärte der Experte. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, es gebe im Ministerium Bemühungen, sich die Sanktionen anzuschauen, vor allem für Jüngere. „Insofern behalten wir das im Blick.“