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Nach Hanau AfD-Funktionäre nicht im öffentlichen Dienst?

Nach dem Anschlag von Hanau stoßen CDU, SPD und FDP die Diskussion über Extremisten im Staatsdienst an.

26.02.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Nach dem mutmaßlich rassistisch motivierten Anschlag in Hanau mit elf Toten betonen Politiker von CDU, SPD und FDP, dass keine AfD-Funktionäre im Staatsdienst geduldet werden können. „AfD-Funktionäre haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, sagte der Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Ralf Stegner dem „Handelsblatt“.

Wer der Partei angehöre, identifiziere sich mit einer völkischen, nationalistischen, rechtsextremen Politik, die mit ihrer rassistischen Hetze „maßgebliche Mitverantwortung für den Rechtsterrorismus in Deutschland“ trage. „Mit dieser demokratiefeindlichen Grundhaltung kann man nicht gleichzeitig im öffentlichen Dienst und damit in einem besonderen Treue- und Loyalitätsverhältnis für einen Staat tätig sein, zu dessen Grundwerten die Menschenwürde, Meinungs- und Religionsfreiheit, Pressefreiheit und das Gleichheitsgebot, Rechtsstaatsgebot und das Gewaltmonopol des Staates gehören.“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg sagte der Zeitung, gerade vom öffentlichen Dienst erwarte man ein klares Bekenntnis zur Demokratie hierzulande. Ein Mitschwimmen bei der AfD gehe da nach seiner Meinung nicht. Ähnlich äußerte sich der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. „Man kann nicht im Öffentlichen Dienst sein und gleichzeitig die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen.“ Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sagte dem Blatt, in der AfD seien auch Menschen, die 30 Jahre in der CDU waren. Das seien nicht plötzlich alle Nazis. „Aber gerade diese Mitglieder sollten erkennen: Das Problem ist, dass die AfD keine Grenze zieht. Sie ist offen ins Rechtsextreme“, sagte er.

Bereits im Oktober 2019 hatten die Innenminister der Länder das Bundesinnenministerium zu einer Prüfung aufgefordert, welche rechtlichen Möglichkeiten es zu disziplinarischen Maßnahmen gegen extremistische Beamte gibt. „Wir sind übereingekommen, dass alle Möglichkeiten des Beamtenrechts genutzt werden müssen, die bestehen – von der Disziplinarstrafe bis zur Entfernung aus dem Beamtenstatus», sagte der niedersächsische Minister Boris Pistorius (SPD).

Pistorius hatte vor dem Treffen angeregt, auch über den Umgang mit Beamten zu diskutieren, die sich offen zum rechtsnationalen „Flügel“ innerhalb der AfD bekennen. Eine «Gesinnungsprüfung» werde es nicht geben, betonte Pistorius. „Irgendeinen Radikalenerlass“ werde es nicht geben. Mit dem 1972 in Kraft getretenen Radikalenerlass sollte die Beschäftigung von Links- und Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst verhindert werden.