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Neue Berechnung Grundsteuer-Reform sorgt für Zündstoff

Das neue Reformmodell von Finanzminister Olaf Scholz soll die Grundsteuerberechnung modernisieren. Alle Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer.

26.11.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Auf einen Bierdeckel passt diese Steuerreform nicht. Die von Millionen Bürgern mit Grundstücken und Immobilien zu zahlende Grundsteuer ist schon heute eine komplizierte Sache – nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht musste eine Reform her: Und die dürfte für viel Zündstoff sorgen. Schon die Präsentation seines Plans steht für Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unter einem schlechten Stern: Teile sickern vorab an die Presse durch – die Bundesländer und die Kommunen sind sauer, nicht als erste eingeweiht worden zu sein.

Was ist die Grundsteuer?
Kommunen bauen Straßen, die zu den Häusern führen, erschließen Baugebiete, sichern die Wasserversorgung und stellen Straßenlaternen auf. Die Eigentümer sollen diese Lasten über die Grundsteuer mitzahlen. Mieter zahlen die Grundsteuer in der Regel über ihre Nebenkosten mit – bisher 19 Cent im Schnitt pro Quadratmeter.

Wie hoch sind bisher die Einnahmen?
Die Grundsteuer deckt etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen - es ist nach der Gewerbesteuer (44,3 Milliarden Euro Einnahmen 2017) und der Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer (2017: 47 Mrd Einnahmen) die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Es gibt drei Faktoren: Der Einheitswert mal die Grundsteuermesszahl mal den Hebesatz. Jede Kommune kann den Hebesatz und damit die tatsächliche Höhe der Steuer selbst bestimmen – im Ruhrgebiet ist der Hebesatz besonders hoch, da viele Kommunen hier besonders klamm sind.

Was ist genau geplant?
Die Reform soll bis Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein, 2020 sollen die Bürger erstmals die Steuererklärung mit den Angaben zur neuen Grundsteuer ausfüllen – aber sie soll dann erst ab 2025 in der neuen Form kassiert werden, um genug Zeit für den Aufbau des Systems und Prüfung der Angaben zu haben. Denn es geht um Angaben für 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Der Einheitswert soll sich künftig aus fünf Dingen zusammensetzen: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und der regionale Bodenrichtwert. Dabei müssen auch Wohnungsbesitzer für selbst genutzte Immobilien eine „fiktive“ Miete angeben – das Finanzministerium will regionale Mietpreisstufen zur Verfügung stellen. Bei Vermietungen wird die im Mietvertrag vereinbarte Miete eingetragen.

Wird das dann in Großstädten nicht viel teurer?
Das ist die große Frage. Das Ministerium will zur Abfederung die zweite Komponente, die Steuermesszahl, senken – und setzt darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die Einnahmen und Belastungen der Bürger in etwa gleich bleiben. Für Mieter in gefragten Gegenden rechnet man mit Mehrkosten im „mittleren zweistelligen Euro-Betrag mehr im Jahr“. Aber es ist eine Rechnung mit einigen Unbekannten. Für die einen wird es teurer, gerade auf dem Land eher billiger.