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Paragraph 219a Die Einigung als fauler Kompromiss

Anstatt den Paragraphen 219a mit einer vermeintlichen Lockerung zu erweitern, hätte es genügt, ihn komplett zu streichen.

Von Melanie Dahrendorf 29.01.2019, 16:23

Die Bundesregierung verkündet einen Zusatz im Abtreibungsparagraphen 219a. Die Freude darüber hält sich jedoch in Grenzen, denn viel ändert sich nicht. Jede Information auf der Website einer Arztpraxis, die über das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ hinausgeht, bleibt weiterhin illegal. Ärzte sollen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche anbieten – nicht jedoch, welche Methoden es dafür gibt.

Das schränkt nicht nur weiterhin die Informationsfreiheit der Betroffenen ein, sondern gibt Ärzten auch keine sichere Rechtsgrundlage. Im erweiterten Gesetz wurde zusätzlich beschlossen, dass gesetzliche Kassen die Kosten der Pille von nun an bis zum 22. und nicht nur bis zum 20. Lebensjahr trägt. Das ist zwar richtig und wichtig, hat jedoch überhaupt nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun: Denn ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Altersfrage. Anstatt den Paragraphen mit einer vermeintlichen Lockerung zu erweitern, hätte es genügt, ihn komplett zu streichen.