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Politische Gewalt Mehr Gefahr für Gegner von Rechtsextremen

Die Linkspartei fordert, alle Menschen zu informieren, die auf gefundenen Namenslisten rechtsextremer Gruppen stehen.

25.07.2019, 11:55

Berlin (dpa) | Im Kampf gegen Rechtsextremismus steigt für Politiker und Prominente das Risiko, von ihren "politischen Gegnern" ausgeforscht und im Internet angeprangert zu werden. "Zunehmend werden auch Personen des öffentlichen Lebens, Amtspersonen, Bürgerinitiativen und Medieneinrichtungen, aber auch Privatpersonen, die sich kritisch mit dem Rechtsextremismus sowie den handelnden Personen auseinandersetzen, Gegenstand dieses Vorgehens", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Hintergrund sind von Rechtsextremen angelegte Listen ihrer vermeintlichen politischen Gegner. Ziel sei es dabei vor allem, Angst zu schüren und Verunsicherung zu verbreiten. Im Bereich der politisch motivierten Gewalt sei die Veröffentlichung von Namen angeblicher Gegner gängige Praxis, sagte der Sprecher.

Die Linkspartei hatte gefordert, alle Menschen zu informieren, deren Namen auf einer Liste der sogenannten "Prepper"-Gruppe "Nordkreuz" gefunden wurden. Bislang wissen nur einige davon Bescheid. "Prepper" sind Menschen, die sich auf Katastrophen vorbereiten und sich dafür teilweise Waffen beschaffen.

Bei einer Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern war 2017 eine Liste mit etwa 25.000 Namen gefunden worden. Laut Sicherheitsbehörden wurden 29 Menschen als Zeugen befragt, die auf der Liste stehen. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgenommen.

Im Gegensatz zu anderen Listen von "politischen Gegnern" seien in diesem Fall "gezielt und kontinuierlich Daten zu einzelnen Personen, Institutionen oder Organisationen gesammelt" worden, hieß es. Eine Gefährdung der von "Nordkreuz" aufgezählten Menschen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes aber "aktuell auszuschließen". Die Behörde habe ihre Einschätzungen an die Polizei in den Ländern übermittelt. Diese solle selbst entscheiden, ob sie die Betroffenen informieren und im Einzelfall womöglich auch Schutzmaßnahmen treffen.