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Ruhestand Mehr Arbeitslose erhalten früher Rente

Immer weniger arbeitslose Brandenburger, die Neu-Rentner werden, erreichen nicht das reguläre Renteneintrittsalter.

29.07.2019, 06:03

Potsdam (dpa) | Immer mehr Arbeitslose in Brandenburg beziehen eine gesetzliche Rente, bevor sie die sogenannte Rentenaltersgrenze erreichen. Im Jahr 2018 erhielten 3248 Arbeitslose zwischen Elbe und Oder erstmals eine Rente, wie das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Fraktion im Landtag mitteilte. Nur 234 von ihnen bekamen eine Regelaltersrente. Das Eintrittsalter beträgt für den Geburtenjahrgang 1954 derzeit 65 Jahre und acht Monate.

Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente wird seit 2012 und noch bis 2031 von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss in der Regel einen Abschlag in Kauf nehmen. Er beträgt pro Monat 0,3 Prozent und gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Allerdings gibt es Ausnahmen, so etwa für Schwerbehinderte oder Bergleute, die dauerhaft unter Tage gearbeitet haben.  

Auch wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, kann seit Juli 2014 ohne Abzüge früher in den Ruhestand gehen. Bis 1953 Geborene können mit 63 Jahren in Rente gehen. Menschen, die bis 1963 geboren wurden, mit 64 Jahren.

Im Jahr 2009 gab es den Angaben des Sozialministeriums zufolge 1990 Neu-Rentner, die zuvor arbeitslos waren. Darunter befanden sich 286 Menschen, die Altersrente mit dem regulären Eintrittsalter erhielten, das damals noch 65 Jahre betrug. Das waren mit 14 Prozent doppelt so viele wie im Jahr 2018. 908 Erwerbslose bezogen 2009 erstmals Altersrente, noch bevor sie die Regelaltersgrenze erreicht hatten.

Rund 45 Prozent der Neu-Rentner in Brandenburg erhielten im Jahr 2018 statt einer Altersrente andere Ruhestandsbezüge. Als mögliche Zahlungen gelten nach Angaben des Sozialministeriums zum Beispiel eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, eine Erwerbsminderungsrente aus der Rentenversicherung oder Rentenzahlungen aus anderen Sicherungssystemen, wie etwa Versorgungswerken.