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Sachsen-Anhalt Grüne befürchten Fracking im Harz

Hitzige Entscheidungen: Der Bundestag bringt am Freitag umstrittene Gesetzespläne zu Themen wie Fracking und Erbschaftssteuer auf den Weg.

24.06.2016, 23:01

Berlin (dpa) l Es ist der Tag, an dem Deutschlands Politiker über den Brexit diskutieren. Aber Freitag ist auch der Tag, an dem im Bundestag über Gesetze entschieden werden musste, die den Abgeordneten zum Teil erst kurzfristig übermittelt wurden.

⦁ FRACKING: Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Der Bundestag billigte am Freitag den zuvor ausgehandelten Koalitions-Kompromiss zu der umstrittenen Erdgas-Fördermethode. Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird.

Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen. Darin sehen Kritiker eine Hintertür, um diese bei Umweltschützern besonders gefürchtete Fracking-Art doch noch zuzulassen. Sachsen-Anhalts Grüne kritisierten den Koaltions-Kompromiss. Die Landesvorsitzende Susan Sziborra-Seidlitz sagte, statt der Risiko-Technologie einen Riegel vorzuschieben, bleibe Fracking aus Sandgestein weiter erlaubt. Das sei nicht weniger gefährlich als das unkonventionelle Fracking. Die Grünen meinen, dass mit den erlaubten Probebohrungen eine Hintertür für das Fracking in Schiefergas geöffnet werden könnte. Laut einem Sprecher fürchten die Landes-Grünen, dass der Harz und die Altmark für derartige Probebohrungen infrage kommen könnten.

Infografik: Wo sich Fracking lohnen könnte | Statista
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⦁ ERBSCHAFTSTEUER: Mit der Mehrheit von Union und SPD hat der Bundestag die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Linke und Grüne lehnen die Pläne zur künftigen steuerlichen Begünstigung von Firmenerben als zu großzügig und verfassungswidrig ab. Der Bundesrat soll am 8. Juli über die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni angemahnte Reform abstimmen. Aus den Ländern kommt allerdings Widerstand.

Die schwarz-rote Koalition ist in der Länderkammer auch auf Stimmen der Grünen angewiesen. Am Donnerstag wollen die Finanzminister der Länder auf einem Sondertreffen das weitere Vorgehen beraten.

Kommt es bei einer Länderblockade zu einem Vermittlungsverfahren, verzögert sich das Gesetz bis in den Herbst. Es soll nach bisherigen Plänen rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

⦁ ANTI-TERROR-PAKET: Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy kaufen will, muss dazu künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regelung gehört zum neuen Anti-Terror-Gesetzespaket, das der Bundestag am Freitag in Berlin beschloss. Die Ausweispflicht soll verhindern, dass Terrorverdächtige anonym telefonieren können. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben den Austausch von Geheimdienstinformationen ausweiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in Zukunft gemeinsame Dateien mit „wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten“ einrichten und betreiben können – insbesondere mit Partnerdiensten aus Nachbarstaaten und anderen EU oder Nato-Ländern. Und: Die Bundespolizei soll künftig auch verdeckte Ermittler einsetzen dürfen. Ziel ist vor allem ein Zugang zur Schleuser-Szene.

⦁ INTELLIGENTE STROMZÄHLER: Der Bundestag hat eine Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler beschlossen. Nach dem Gesetz, das das Parlament bereits am Donnerstagabend verabschiedete, werden die „Smart Meter“ bereits vom kommenden Jahr an bei gewerblichen Großkunden eingebaut, Privathaushalte sind ab 2020 an der Reihe.

Allerdings sind nur Stromkunden ab einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden zum Einbau verpflichtet. Unterhalb dieser Grenze können Mieter jedoch von ihrem Vermieter zum Einbau der neuen Technik verpflichtet werden. Die digitalen Stromzähler sollen helfen, den Energieverbrauch genau abzubilden und sogar zu steuern – etwa indem die Waschmaschine nachts anläuft, wenn der Strom besonders günstig ist.