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Sozialpolitik Fünf Jahre Hartz-IV-Sperre für EU-Bürger

Arbeitsministerin Nahles will den Streit um Sozialleistungen beenden. Sie will Migranten erst nach fünf Jahren Hartz IV zugestehen.

28.04.2016, 23:01

Berlin (epd) l EU-Bürger sollen in Deutschland weitgehend von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn sie hier nicht für längere Zeit gearbeitet haben. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bestätigte am Donnerstag in Berlin Berichte der Funke-Mediengruppe, wonach Menschen aus anderen EU-Staaten erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Hartz IV bekommen. Vorher soll es keine staatliche Unterstützung geben. Wer hier keine Arbeit aufnehmen wolle, habe kein Recht, deutsche Sozialhilfe anzufordern, sagte Nahles. Sie sprach von einer „angemessenen Regelung“.

Der Gesetzentwurf g sieht statt Sozialleistungen für EU-Bürger ohne Einkommen einmalige Überbrückungsleistungen vor. Nahles sprach von einer „Nothilfe“. Sie soll für maximal vier Wochen den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege decken. Außerdem sollen die Betroffenen ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland erhalten können. Dort könnten sie Sozialleistungen beantragen, sagte Nahles. Es gebe aber kein Recht, sich den Ort mit den jeweils geltenden Leistungen auszusuchen.

Mit der Neuregelung reagiert Nahles auf Urteile des Bundessozialgerichts, das EU-Bürgern nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Sozialleistungen zugesprochen hatte. Die obersten deutschen Sozialrichter entschieden, dass EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Stattdessen müsse es aber bei einem „verfestigten Aufenthalt“ Sozialhilfe geben.

Für diese Leistungen sind die Kommunen zuständig, die steigende Kosten fürchteten und von Nahles eine entsprechende Regelung verlangten. Nahles sagte, es sei zu befürchten gewesen, dass es bei den Sozialleistungen einen „Verschiebebahnhof“ von Leistungen des Bundes zu den Kommunen gebe. Das müsse verhindert werden. Das Gesetz versteht sie nach eigenen Angaben als präventive Regelung. Auch nach den Urteilen des Bundessozialgerichts habe es keinen Massenansturm von EU-Bürgern gegeben.

Scharf kritisiert wurden ihre Pläne von der Opposition. Die Ministerin entledige sich sozialdemokratischer Prinzipien, erklärte der Fraktionsvize im Bundestag, Jan Korte. „Wer Europa positiv denkt, muss europäische Lösungen entwickeln, statt sich national abzuschotten.“

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hält das Gesetz für verfassungsrechtlich problematisch, weil es gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung verstoße. „Wenn Menschen hier ohne soziale Grundsicherung leben müssen, führt das zu sozialen Problemen vor Ort, die letztlich die Kommunen ausbaden müssen“, sagte er.

Begrüßt wurden die Pläne vom Deutschen Städtetag. Das neue Gesetz werde Rechtssicherheit schaffen und Fehlanreize vermeiden.