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Stiftung Eilantrag der AfD scheitert

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt vorerst keine öffentlichen Zuschüsse.

19.08.2020, 08:59

Karlsruhe (dpa) l Die AfD scheiterte mit dem Versuch, die Auszahlung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem Eilantrag in Karlsruhe zu erzwingen. Die gewünschte Entscheidung sei im sogenannten Organstreitverfahren generell nicht vorgesehen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.

Die AfD habe auch nicht dargelegt, dass die Stiftung ohne die Zahlungen ihre Tätigkeit einstellen müsste. Damit ist noch nicht über die eigentliche Klage entschieden. Sie ist weiter anhängig. (Az. 2 BvE 3/19)

Die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt stehen nur politischen Stiftungen zu, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Dort sitzt auch die AfD. Anders als die anderen sechs Stiftungen bekommt die junge AfD-nahe Stiftung aber bisher kein Geld. Gefordert werden 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019.