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Terrorfall Amri Fehler und Versäumnisse bei Berliner Kripo

Seit November wusste die Berliner Polizei über den Drogenhandel des späteren Attentäter Amri. Der Sonderermittler spricht von Fehlern.

03.07.2017, 16:08

Berlin (dpa) l In einem ersten Sonderbericht zum islamistischen Terroranschlag in Berlin sind Versäumnisse, Fehlinformationen und Aktenmanipulationen der Berliner Kriminalpolizei bestätigt worden. Zugleich verteidigte der vom Senat eingesetzte Sonderermittler Bruno Jost am Montag die Arbeit der Polizei gegen allgemeine Beschuldigungen. "Eine undifferenzierte und pauschale Verurteilung der Polizei und des LKA ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt", sagte Jost bei der Vorstellung seines Zwischenberichts zum Attentäter Anis Amri im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Es habe "keine Hinweise auf flächendeckendes Fehlverhalten der Polizei" gegeben.

Allerdings nannte Jost viele Fehler von Kriminalpolizisten, die vor dem Anschlag am 19. Dezember 2016 für die Ermittlungen gegen Amri zuständig waren. Auch wurden Innensenator Andreas Geisel (SPD) und sein Staatssekretär in den Tagen nach dem Anschlag von der Berliner Polizei offenbar falsch informiert.

Jost berichtete von einem "Führungs-Info" der Polizei, einem bis 14-seitigen Papier vom 22./23. Dezember, das Erkenntnisse zu Amri zusammenfasste. An zwei Stellen sei in diesem Papier die Rede von Amris Rauschgifthandel, sagte Jost und zitierte die Begriffe "Kleinhandel" und "Kleinsthandel".

Diese Einordnung stand schon damals in deutlichem Widerspruch zu den Erkenntnissen der Kripo. Wie man jetzt weiß, hatte eine Kommissarin am 1. November den Stand der Ermittlungen zusammengefasst und dabei von gewerbsmäßigem Drogenhandel zusammen mit zwei Mittätern geschrieben. Rechtlich ist das eine ganz andere Kategorie. Diese schwerwiegenderen Vorwürfe hätten juristisch für einen Haftbefehl und Untersuchungshaft gereicht.

Kurz nach dem Anschlag, am 23. Dezember, hatte Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) im Innenausschuss gesagt, Amri habe sich "vermutlich auch mit Betäubungsmittelkleinhandel beschäftigt". Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei am 20. Oktober eingeleitet worden. Die polizeilichen Maßnahmen hätten aber "nichts erbracht". Die Angaben Akmanns zum Kleinhandel, die sich vermutlich auf das "Führungs-Info" stützten, stimmten nicht. Geisel und Akmann wurden von der Polizei offenbar nicht richtig informiert.

Wer bei der Polizei das "Führungs-Info" schrieb und worauf er sich stützte, konnte auch Jost nicht sagen. Zu dem Thema habe er weitere Fragen eingereicht, sagte er. Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe fragte: "Spannend wird die Klärung, wer dieses Schreiben verfasst, und wer wann den ersten Vermerk gelesen hat. Beides hätte Herr Jost feststellen können, hat es aber unterlassen – es fragt sich, warum."

Jost betonte, der Bericht vom 1. November, der alle Informationen über Amris Drogenhandel enthielt, "hätte der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden können und müssen". Das geschah aber nicht. Zwischen dem 4. November und dem 2. Januar 2017 sei der Vorgang im Computersystem der Polizei trotz Erinnerung durch automatische Mails nicht bearbeitet worden. Die Fachaufsicht im Landeskriminalamt (LKA), also der zuständige Kommissariatsleiter, habe hier "ganz oder teilweise versagt."

Hätte die Staatsanwaltschaft im November alles von der Polizei über Amri erfahren, hätte sie weitere Maßnahmen eingeleitet, so Jost. Nach seiner Einschätzung hätten die Umstände "auch bei einem weniger schwerwiegenden Tatverdacht nicht gegen den Erlass eines Haftbefehls gesprochen". Josts Zwischenbericht wurde im Internet veröffentlicht.

Der Sonderermittler bestätigte den bereits bekannten Vorwurf, dass ein Kriminaloberkommissar den Bericht seiner Kollegin vom 1. November am 19. Januar gefälscht hatte. Der Mann strich Mittäter von Amri und reduzierte die Vorwürfe vom gewerbsmäßigen Drogenhandel auf Kleinhandel. Durch die nachträgliche Änderung der Akte habe der Kriminaloberkommissar laut Jost möglicherweise Versäumnisse verschleiern wollen. Zudem gebe es Hinweise, dass noch ein weiterer Kriminalpolizist an der Manipulation beteiligt gewesen sei.

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft war Amri bis zum Schluss als Einzeltäter – ohne Komplizen in Deutschland – unterwegs. Das sagte der Karlsruher Bundesanwalt Thomas Beck im Innenausschuss. Es gebe keine Hinweise, dass Amri in Deutschland Unterstützer gehabt habe, so Beck, der bei der Bundesanwaltschaft die Abteilung Terrorismus leitet. Vom Ausland aus sei er von Mitgliedern des sogenannten IS angeleitet worden.

Laut Beck plante Amri sein Leben nicht über das Attentat auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche Ende 2016 hinaus. Deswegen habe er auch sein Portemonnaie und zwei Handys bewusst am Tatort hinterlassen. So habe Amri sich zu der Tat bekennen wollen. Auch weil er wohl nicht damit rechnete, zu überleben.

Amri hatte am 19. Dezember 2016 einen gekaperten Lastwagen auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin gesteuert. Beim bislang schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland starben 12 Menschen, fast 70 wurden verletzt. Nach dem Attentat wurde er auf der Flucht von italienischen Polizisten erschossen.