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Terrormiliz Erste deutsche IS-Gefangene zurück

Die Bundesregierung lässt eine Frau nach Deutschland zurückkehren, die ins Herrschaftsgebiet der IS-Terroristen ausgereist war.

24.11.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Erstmals ist eine ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz IS ausgereiste Frau mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt. Sie kam am Samstagabend zusammen mit drei Kindern auf dem Frankfurter Flughafen an, wie ein Bundespolizei-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Bisher hatte Deutschland nur bei der Ausreise von Kindern aus syrischen Gefangenenlagern geholfen.

Die Frau und die Kinder landeten um 21.10 Uhr mit einer deutschen Linienmaschine. Sie waren zuvor aus Syrien überstellt worden und kamen dann aus Erbil im Irak nach Deutschland. Die Bundespolizei hatte die üblichen Einreisevoraussetzungen überprüft. Die weiteren Ermittlungen in dieser Sache gegen die Frau übernehmen die zuständigen Sicherheitsbehörden des Landes Hessen. Medienberichten zufolge soll die Frau aus Mittelhessen stammen. Das dortige Polizeipräsidium sagte, man mache zu dem Fall keine Angaben.

Gegen die IS-Rückkehrerin wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt der dpa sagte. Es bestehe aber kein Haftbefehl gegen die 30-Jährige. Über Geburts- oder Herkunftsort der Frau und darüber, wo sie sich nun aufhalten wird, machte er keine Angaben. Was mit der Frau nach der Landung geschehe, falle in die Zuständigkeit der Polizei. Neben ihren eigenen Kindern hatte sie demnach auch ein zweijähriges Mädchen mit US-Staatsangehörigkeit in ihrer Obhut, das wohl nicht mit nach Deutschland kam.

Das Auswärtige Amt hatte bereits am Freitag bestätigt, „dass heute drei weitere deutsche Kinder, die sich in Nordsyrien in Gewahrsam befunden haben, von dort aus gemeinsam mit ihrer Mutter in den Irak ausreisen konnten“. Nach dpa-Informationen soll die Familie zuletzt im Lager Al-Hol gelebt haben.

Die Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde sich jeden Einzelfall anschauen. Im August waren drei Waisenkinder und ein schwer erkranktes Kind aus IS-Familien über den Irak nach Deutschland gebracht worden.

In den vergangenen Wochen gab es zwei Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu IS-Rückkehrerinnen. In beiden Fällen wurde die Bundesregierung aufgefordert, Frauen, die in einem von Kurden kontrollierten Lager in Syrien leben, gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zu holen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Kinder seien traumatisiert und auf die Betreuung der Mutter angewiesen. Das Auswärtige Amt hatte seinerseits Sicherheitsbelange geltend gemacht.

Über 1000 deutsche Islamisten sind seit 2015 in IS-Kampfgebiete ausgereist. Etwa 200 von ihnen sind wieder zurück, einige sind tot und einige abgetaucht. Bei mehr als 160 deutschen Anhängern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) fehlten Hinweise zu ihrem Verbleib. Die Bundesregierung hatte letztnes erklärt, dass ein Großteil dieser Islamisten wahrscheinlich bei Kämpfen getötet wurde. Aber: „Vereinzelt könnte es diesen Personen auch gelungen sein, sich abzusetzen und/oder unterzutauchen.“

Nach Auffassung der Bundesregierung sei es jedoch unwahrscheinlich, dass IS-Anhänger unbemerkt nach Deutschland kommen könnten. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen wie Fahndungsnotierungen oder Einreisesperren. Die FDP-Opposition verwies hingegen auf den lückenhaften Schutz der EU-Außengrenzen und forderte daher von der Regierung ein Sicherheitskonzept.