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Unterhaltsvorschuss Altergrenze wird aufgehoben

Eine Gesetzreform soll die staatliche Hilfe für Alleinerziehende verbessern, wenn unterhaltspflichtige Ex-Partner nicht für Kinder zahlen.

16.11.2016, 15:34

Berlin (dpa) l Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen künftig besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil sich um Unterhalt für das gemeinsame Kind drückt. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Ausweitung des sogenannten Unterhaltsvorschusses auf den Weg. Davon werden nach Angaben des Familienministeriums zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren.

Die Pläne von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen. Der Staat lässt sich diese Geldleistungen in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten. Bisher kämen sie 440.000 Kindern in Deutschland zugute, erklärte Schwesig.

Die "Formulierungshilfe" der schwarz-roten Regierung werde nun an die Fraktionen von Union und SPD weitergereicht, um die Reform schnellstmöglich durch Bundestag und Bundesrat zu bekommen, sagte die Ministerin. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Allerdings fordern die Kommunen bereits, die Reform um ein halbes Jahr zu verschieben. Ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werde, könne nicht zwei Wochen später ausgeführt werden, warnten die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden. Dies funktioniere personell und organisatorisch nicht.

Schwesig hielt dem entgegen, bei solchen Gesetzen gebe es immer "Umsetzungsphasen". Die Kommunen sollten die Verbesserungen zunächst für Alleinerziehende organisieren, die keine Sozialleistungen beziehen – für die anderen wären erst einmal die Jobcenter zuständig. "Das wäre eine gute Übergangslösung."

Mitte Oktober hatten Bund und Länder bei ihrer Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen die Reform des Unterhaltsvorschusses im Grundsatz beschlossen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es dabei, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.

Die künftige Kostenverteilung ist zwischen Bund und Ländern noch strittig. Am Donnerstag will Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) mit den Chefs der Staatskanzleien beraten.

Der Bund hat vorgeschlagen, künftig auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff zugunsten der Länder verzichten. Damit ist das Geld gemeint, das Länder und Kommunen Alleinerziehenden per Unterhaltsvorschuss auslegen, sich dann aber zurückholen müssen – fast immer von säumigen Vätern. Dieser Rückgriff scheitert oft. Schwesig geht nach Erfahrungen in einzelnen Ländern davon aus, dass der Bund künftig 116 Millionen Euro an Rückgriffskosten übernimmt.

Das Fraunhofer-Institut hatte nach früheren Angaben der Kommunalverbände eine Zunahme der Leistungsbezieher auf 710.000 ermittelt. Städte, Landkreise und Gemeinden hingegen erwarteten eine Verdoppelung.