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Urheberrecht Zeitungen gegen Internetkonzerne

Verleger und Medienverbände fordern eine Reform des EU-Urheberrechts. Am Donnerstag stimmt das Europaparlament in Straßburg ab.

03.07.2018, 23:01

Straßburg (dpa/kb) l Am Donnerstag (5. Juli 2018) stimmt das Europaparlament in Straßburg zur Reform des Urheberrechts ab. Bereits vergangene Woche hatten 40 Organisationen und Verbände der Kultur und Medienwirtschaft in Deutschland vom Europaparlament die Einführung des vorgeschlagenenen Leistungsschutzrechts (LSR) im Rahmen der europaweiten Urheberrechtsreform gefordert. Kritiker, darunter der Digitalverband Bitkom, sehen in den möglichen Änderungen im Urheberrecht weiterhin eine Gefahr für das freie Internet. Jetzt meldete sich auch der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Zeitungsverleger zu Wort.

Unter anderem sollen nach dem LSR Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Online-Artikeln zum Beispiel von den Seiten von Zeitungen oder anderen Online-Urhebern in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Außerdem sollen Online-Plattformen wie YouTube schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind – der sogenannte Upload-Filter.

In dem Brief an die Abgeordneten des Europaparlaments erklärten die 40 Organisationen und Verbände: „Die Kompromissvorschläge schaffen eine belastbare Arbeitsgrundlage.“ Der Rechtsausschuss hatte sich am vergangenen Mittwoch mit knapper Mehrheit für die Einführung von der Reform ausgesprochen.

Zu den Unterzeichnern der Forderung gehören unter anderem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Schauspiel, der Verband Deutscher Filmproduzenten, der Deutsche Journalisten-Verband, Teile der Gewerkschaft Verdi, die Deutsche Fußball-Liga, die GEMA der und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands, sagte zum Thema, vier Fachausschüsse hätten intensiv diskutiert und sich für eine Stärkung der Rechte der Kultur- und Medienschaffenden ausgesprochen. Einer positiven Abstimmung solle deswegen eigentlich nichts im Wege stehen, so Wolff in einer Mitteilung. Doch Google, Facebook, Amazon, Apple, Microsoft, Twitter und ihr Verband EDiMA würden sich gegen das Reformvorhaben stemmen.

„In Vergleich zu dieser geballten digitalen Macht und Wirtschaftskraft erscheinen selbst die großen europäischen Medienhäuser wie kleine Tante-Emma-Läden,“ so Wolff weiter. Es seien allerdings die Verlage, die die qualitätsvollen journalistischen Inhalte – relevant, glaubwürdig und ohne Fake News – hätten. Besonders kleine und mittlere Verlage sollen durch die Reform profitieren. Durch eine Klausel zur Angemessenheit würden auch wachsene Medien-Startups nicht in ihrer Entwicklung behindert.

Kritiker des Leistungsschutzrechts hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt. Sowohl Vertreter von SPD, Grünen und Links-Partei kritisierten den Vorstoß. Der Grünen-Abgeordneten Julia Reda zufolge dürften dem aktuellen Vorschlag zufolge künftig auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook posten. Sie sieht deshalb die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet.

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“

In Deutschland war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb der Verwertungsgesellschaft Media eine „Gratiseinwilligung“ an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären. In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News indes komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.

Verbunden mit der Einführung des Leistungsschutzrechts ist auch die Einführung des sogenannten Upload-Filters. Der vom Rechtsausschuss verabschiedete Entwurf sieht vor, dass Online-Plattformen wie Youtube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Diese müssten sie dann gegebenenfalls sperren oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben.

Die den Parteien der Bundesregierung nahestehenden Digitalverbände CSUnet, cnetz, D64 sowie dem der Oppositionspartei FDP nahestehenden Load e.V. wendeten sich gegen die Einführung von Upload-Filtern. Für den Verein CSUnet unterzeichnete Digitalstaatsministerin Dorothee Bär den Appell. Der vorliegende Vorschlag setze „klare Anreize zu übermäßigem Blockieren, mit dem Online-Plattformen versuchen werden, ihr Haftungsrisiko zu minimieren.“ Befürworter der Upload-Filter wie die Verwertungsgesellschaft Gema widersprechen dieser Argumentation. Es gehe in dem Streit nicht um die Meinungsfreiheit, sondern um die Gewinne der großen Internet-Monopolisten.