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Volksverhetzung Von Storch droht Haft oder Geldstrafe

Beatrix von Storch drohen nach ihrem Tweet zu Flüchtlingen rechtliche Konsequenzen. Die Kölner Polizei hat die AfD-Politikerin angezeigt.

02.01.2018, 09:16

Köln (mg/dpa) l Mit ihrem Tweet zu männlichen Flüchtlingen hat Beatrix von Storch für den Aufreger des Silvesterabends gesorgt. Die stellvertretende AfD-Bundestagsfraktionsvorsitzende hatte sich über die Neujahrsgrüße der Kölner Polizei bei Twitter aufgeregt, die auch in Arabisch verfasst wurden. Von Storchs Tweet „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" brachte der 46-Jährigen zunächst eine zwölfstündige Sperre bei Twitter ein. Der Grund: "Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte".

Nun könnten der AfD-Politikerin weitere Konsequenzen drohen: Die Kölner Polizei hat Beatrix von Storch angezeigt, berichtet das Online-Portal der FAZ, Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung laufen. Im Falle einer Verurteilung könnte von Storch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren erhalten. Laut Strafgesetzbuch besteht der Tatbestand der Volksverhetzung, wenn jemand "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet".

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb am Montag auf Facebook: "Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen. Die deutsche Polizei kommuniziert mittlerweile auf Arabisch, obwohl die Amtssprache in unserem Land Deutsch ist."

Am späten Montagabend teilte von Storch über ihren inzwischen wieder zugänglichen Twitter-Zugang mit, das auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: "Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs)."

Von Storch kritisierte, dass Facebook handelte, lange bevor das Ermittlungsverfahren ein Ergebnis gebracht hat oder gar ein Urteil gefällt ist. "Das ist das Ende des Rechtsstaates."