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Wissenswert Was das Gesetz zum Kohleausstieg regelt

2038 soll das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz - jetzt gibt es einen Fahrplan. Doch eine wichtige Frage wird nicht geklärt.

29.01.2020, 09:40

Berlin (dpa) l Es hat länger gedauert als geplant, aber jetzt steht das Kohleausstiegsgesetz – jedenfalls als Entwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschieden will. Dann ist der Bundestag an der Reihe. Bis Mitte des Jahres soll alles in trockenen Tüchern sein, damit dann auch das Gesetz zu den Milliarden-Hilfen für die Kohleregionen in Kraft treten kann. Grundsätzlich ist nun also klar, wie der Kohleausstieg für den Klimaschutz in Deutschland ablaufen soll. Ein Überblick über die sechs wichtigsten Punkte – und das Fragezeichen, das bleibt:

Steinkohle-Zechen gibt es in Deutschland keine mehr, Kraftwerke schon noch. Deren Betreiber können sich darauf bewerben, gegen Entschädigung abzuschalten. Wer früh vom Netz geht, kann mehr bekommen – in diesem Jahr maximal 165.000 Euro pro Megawatt, dann jedes Jahr weniger und 2026 nur noch 49.000 Euro. Das Ziel ist, möglichst viele Treibhausgase für möglichst wenig Entschädigung einzusparen. Die Versorgung mit Strom und Wärme muss dabei gesichert bleiben. Wer ein Kraftwerk mit Wärme-Produktion freiwillig von Kohle auf Gas umstellt, kann einen Kohle-Ersatz-Bonus bekommen. Ab 2027 wird über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet – das sorgt bereits für viel Kritik.

Zu den Braunkohle-Kraftwerken gehören auch Tagebaue, deswegen wären Ausschreibungen wie für die Steinkohle zu kompliziert. Es gibt stattdessen einen festen Abschaltpfad von 2020 bis 2038, los geht es in Nordrhein-Westfalen, Ostdeutschland ist später dran. Betreiber wie RWE und der tschechische Betreiber EPH, dem die Leag und Mibrag gehören, bekommen dafür zusammen 4,35 Milliarden Euro.

Viermal wird offiziell überprüft, wie es mit dem Kohleausstieg läuft – ob die Stromversorgung gesichert ist, wie der Strompreis sich entwickelt und wie es um den Klimaschutz steht. Das passiert erstmals 2022, dann 2026, 2029 und 2032. Von 2026 an wird auch geprüft, ob der Kohleausstieg um drei Jahre vorgezogen werden kann – also ob schon 2035 statt 2038 Schluss ist.

Wer 58 Jahre oder älter ist und seinen Job im Braun- oder Steinkohlebereich durch den Kohleausstieg verliert, kann für die Zeit bis zur Rente für höchstens fünf Jahre ein Anpassungsgeld beantragen. Auch Abstriche bei der Rente werden ausgeglichen. Der Bund rechnet dafür mit Kosten von höchstens 4,81 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2043.

Die deutschen Kohlekraftwerke nehmen an einem Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten auf EU-Ebene teil. Das Gesetz regelt, dass durch den nationalen Kohleausstieg frei werdende Zertifikate gelöscht werden können. Sonst würden die Treibhausgase einfach in Kraftwerken anderer Länder ausgestoßen. Genaueres wird im Lauf der Zeit geregelt, denn die Rechnung ist kompliziert und es gibt auch schon einen Mechanismus, der überflüssige Zertifikate abschöpft.

Ab 2023 kann der Bund Netzentgelte für Übertragungsnetze mit einem Zuschuss senken – das soll es den kleineren Verteilnetzen ermöglichen, ihrerseits Kunden zu entlasten. Dazu kommt die Möglichkeit, Unternehmen mit großem Strombedarf zu entlasten, damit sie im internationalen Wettbewerb mithalten können, wenn die Strompreise steigen. Über das Klimapaket ist zudem eine Senkung der EEG-Umlage vorgesehen, die Bürger über die Stromrechnung zahlen. Wie die Strompreise sich entwickeln, steht noch nicht fest.

Teilweise sollen Gaskraftwerke die Kohle ersetzen, aber möglichst schnell sollen erneuerbare Energien – also Strom aus Sonne, Wind und Biomasse – die Lücke füllen. Derzeit liegt der Ökostrom-Anteil nach Zahlen der Denkfabrik Agora Energiewende bei 42,6 Prozent. Bis 2030 sollen es 65 Prozent sein, zusätzlich steigt der Stromverbrauch, unter anderem weil mehr Elektroautos auf die Straße sollen. Wie das klappen soll, ist offen – Experten sind sich einig, dass dafür Wind und Solaranlagen schneller gebaut werden müssen als bisher.

Doch da hakt es, vor allem bei Windrädern an Land. Planung und Genehmigung dauern lang, oft wehren sich Anwohner gegen die Windräder mit Klagen und Bürgerinitiativen. Regelungen zur Förderung und für mehr Akzeptanz sollten eigentlich ins Kohleausstiegsgesetz mit hinein, aber weil die schwarz-rote Koalition da noch ziemlich zerstritten ist, wurden sie vertagt. Nun soll es bis zum Frühjahr ein Konzept geben.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte die große Koalition auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. "Das Paket darf so kein Gesetz werden", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). SPD und Union sollten auf die Forderungen der Kohlekommission eingehen und zum Kohlekompromiss zurückkehren, ansonsten verursachten sie einen massiven Vertrauensverlust. Unter anderem kämen Kraftwerksabschaltungen zu spät und nicht stetig.

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, warnte in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch): "Wenn Kohlekraftwerke bereits nach 2026 entschädigungslos stillgelegt werden müssen, ist die Versorgung mit Fernwärme in einigen Städten gefährdet." Das frühere Auslaufen der Kompensationen widerspreche auch der Empfehlung der Kohlekommission, die bis 2030 Entschädigungen für die Abschaltung von Kohlekraftwerken vorgeschlagen habe.