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Brückentage Gute Ausbeute mit richtiger Planung

Feiertage fallen mal günstig, mal nicht so günstig für Arbeitnehmer. 2016 verspricht da nur eine durchwachsene Bilanz.

21.10.2015, 23:01

Berlin (dpa) l 2016 muss aus Sicht der Arbeitnehmer schon mal mehr gearbeitet werden – denn es ist ein Schaltjahr. Mit Montag, dem 29. Februar zählt das kommende Jahr 366 statt 365 Tage. Doch auch sonst ist 2016 nicht besonders arbeitnehmerfreundlich: Zwei der neun Feiertage, die auf einen Wochentag fallen können, liegen an Wochenenden. Der 1. Mai und der 1. Weihnachtsfeiertag verlieren so ihren Charme als zusätzliche freie Tage. Doch mit ein bisschen Planung lässt sich wenig Urlaub rund um Feiertage zu mehr Freizeit ausbauen.

Das Neue Jahr geht gut los – der erste Tag des Jahres ist ein Freitag, also gleich ein verlängertes Wochenende. Wer in Sachsen-Anhalt lebt, sollte sich auch gleich den 4. und 5. Januar freinehmen. Denn Mittwoch, der 6. Januar ist hier wieder ein Feiertag (Heilige Drei Könige).

Das Osterfest fällt auf Ende März. Dann ruht überall vier Tage lang die Arbeit. Von Karfreitag (25. März) bis Ostermontag (28. März) können die Menschen ausspannen. Wer vorher oder anschließend noch vier Tage Urlaub nimmt, hat gleich zehn Tage im Stück frei.

Der Frühlingsmonat eignet sich am besten für „Brückenbauer“. Der Mai beginnt zwar mit dem Tag der Arbeit auf einem Sonntag. Doch schon vier Tage später bietet sich mit dem Freitag nach Christi Himmelfahrt (5. Mai) als Brückentag ein Vier-Tage-Wochenende. Wer auch den 2. bis 4. Mai freinimmt, kommt gleich auf sechs Tage Auszeit. Wer unmittelbar nach Pfingsten 15./16. Mai vier Tage Urlaub einreicht, erreicht eine neuntägige Arbeitspause.

Der Tag der deutschen Einheit beschert uns ein Drei-Tage-Wochenende, denn der 3. Oktober ist ein Montag. Nur die Ostdeutschen können so auch den Monat beschließen. Auch der Reformationstag (31. Oktober) fällt auf einen Montag.

Für Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und Nordrhein-Westfalen eignet sich der Reformationstag als Brückentag. Denn ihr katholischer Feiertag Allerheiligen (1. November) ist ein Dienstag.

Das Weihnachtsfest zeigt sich für Arbeitnehmer gespalten. Der erste Weihnachtstag (25. Dezember) fällt auf einen Sonntag, der zweite Weihnachtstag demnach auf einen Montag. Wer Heiligabend und Silvester frei haben möchte, muss normalerweise einen Urlaubstag nehmen. Doch beide Tage fallen 2016 auf einen Sonnabend. Wer also durchgehend vom 24. Dezember bis 1. Januar 2017 ausspannen möchte, muss für neun freie Tage nur vier Urlaubstage einplanen.