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Aufgespießt Mehrfachorgasmus kommt nicht in die Tüte

Vorbei mit witzigen Werbesprüchen auf Kondom-Verpackungen. Düsseldorfer Landgericht verkündet Urteil im Präservativ-Streit.

Von Marleen Gaida 26.11.2015, 23:01

Berlin l Eigentlich könnte frau auf die drei Richterinnen am Landgericht Düsseldorf sauer sein. Diese verkündeten am Donnerstag das Urteil im Kondom-Streit. Ab sofort dürfen die Berliner Kondom-Produzenten die Werbebotschaft: „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ nicht mehr verwenden. Auch die Rechnung des Geschäftsführers Philip Siefer half hier nicht mehr. Der verteidigte sich mit den Worten: „Zum guten Sex gehören bekanntlich zwei und warum sollte eine Frau bei der Verwendung eines Kondoms nicht zwei Orgasmen haben?“ Aber davon wollen die drei Richterinnen am Landesgericht Düsseldorf auch nach eingehender Prüfung nichts hören. Sie meinen: klarer Fall von „irreführender Werbung“. Der Slogan der „Einhorn“-Kondome verleite zum Mehrfachgebrauch, so die Richterinnen zur Begründung.

Geklagt hatte der Konkurrent „condomi“ aus Köln. Er kritisierte, dass die Werbebotschaft Mehrfachorgamsus bei Einmalnutzung suggeriere. Und das sei schließlich der Hauptanwendungsfehler im Gebrauch von Präservativen, so die Erklärung des Klägers. Dem stimmten die Richterinnen der Wettbewerbskammer zu und stützten sich dabei auf Erkenntnisse der Aidshilfe.

Der Anwalt der unkonventionellen Unternehmer hat bereits angekündigt, er würde seinen Klienten raten, in Berufung zu gehen.

Bleibt zu sagen: Ein guter Tag für die HIV-Präventionsarbeit, aber ein schlechter Tag für die Lust der Frau. Hat der Werbeslogan der Kondom-Revoluzzer auf seinen Verpackungen doch endlich das verkündet, was viele Männer auch nach zwanzig Jahren Ehe nicht verstanden haben: Nach einem Orgasmus ist bei uns Frauen noch längst nicht Schluss. Wir können länger.