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Aufgespießt Die Pfennigfuchser

Ein Jobcenter in Thüringen kämpft um jeden Cent - koste es, was es wolle

11.01.2016, 23:01

Nordhausen (dpa/egw) l Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hat das Bundessozialgericht in Kassel angerufen. Es geht um nicht weniger als – zehn Cent. Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte vom Jobcenter gut 100  Euro gefordert. Der Rechtsstreit landete vor dem Sozialgericht Nordhausen, das das Jobcenter im Juni 2012 zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilte. Dagegen legte die Behörde Berufung ein.

Das Landessozialgericht in Erfurt lehnte diese jedoch ab. Die Erfurter Richter hielten es nicht für gerechtfertigt, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden. Dazu muss man wissen, dass Kläger wie das Jobcenter für jede Streitsache eine Gebühr zu zahlen haben – auch wenn die Entscheidung zu ihren Gunsten ausgeht. Vor dem Sozialgericht kostet das 150 Euro, vor dem Landessozialgericht hätte es 225 Euro gekostet.

Doch das Jobcenter will mehr – geben. Mit der Entscheidung des Landessozialgerichtes gibt es sich nicht zufrieden und zieht in die dritte Instanz, vor das Bundessozialgericht. Dort kostet die Klage schon 300 Euro. Aber das weiß das Jobcenter: Bereits 2013 hatte es sich in einem anderen Verfahren erfolglos an das Bundessozialgericht gewandt. Damals ging es um 15 Cent.