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Verkehrsgerichtstag Polizei gegen Kameras im Auto

Versicherer machen sich für regulierten Einsatz von Dashcams stark. Das dauerhafte Filmen des Verkehrs verboten.

27.01.2016, 23:01

Hamburg (AFP) l Datenschützer und Polizeivertreter können dem Einsatz kleiner Frontscheiben-Videokameras in Autos weiterhin wenig abgewinnen. Das dauerhafte Filmen des Verkehrs sei verboten, sagte die Bundesdaten- schutzbeauftragte Andrea Voßhoff der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Auch der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, äußerte sich „skeptisch“ und verwies auf mögliche Datenschutz- verstöße.

Dashcams sind eines der Themen auf dem Deutschen Verkehrs- gerichtstag, der gestern in Goslar begonnen hat. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte sich im Vorfeld für eine Überarbeitung der Regeln zum Einsatz der kleinen Kameras stark gemacht, um deren Aufnahmen für die Schadensregulierung nutzen zu können.

„Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig“, sagte Voßhoff. Datenschutzrechtlich unproblematisch sei dagegen eine rein private zeitweise Nutzung. Etwa das Aufzeichnen besonderer Passagen bei der Autofahrt in den Urlaub, um diese später Freunden zu zeigen.

Dashcams sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht werden und üblicherweise in einer Art Endlosschleife filmen. Ihre Aufnahmen sollen bei Unfällen oder Verkehrsverstößen anderer als Beweismittel dienen.

Datenschützer warnen seit langem vor dem Einsatz von Dashcams. Jede permanente und heimliche Videoaufzeichnung des Verkehrs sei ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gefilmten und nur ausnahmsweise mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar.