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Produktplatzierung Gefangen zwischen Markenkeksen

Zu viel der Keksriegel: Die Richter haben die Produktplatzierung im RTL-"Dschungelcamp" als unzulässig bewertet.

18.02.2016, 23:01

Hannover (dpa) l Der Kölner Privatsender RTL hat die Grenzen der Produktplatzierung in der Erfolgsserie „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ verletzt. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied am Donnerstag, dass eine 2014 ausgestrahlte 96 Sekunden lange Sequenz aus dem „Dschungelcamp“ dort platzierte Riegel des Keksherstellers Bahlsen zu stark hervorhob.

Der Werbezweck einiger Szenen habe zu sehr dominiert, sagte der Vorsitzende Richter Michael-Rainer Ufer. In den fraglichen Sekunden äußerten sich die Kandidaten im Camp zeitversetzt aus einer Interviewkabine heraus abermals zu den Riegeln, die sie als Belohnung erhalten hatten. Ufers Kammer sah darin „eine übertriebene verbale Lobpreisung“. Die Riegel spielten quasi eine Hauptrolle.

Dem Streit vorangegangen war eine Beanstandung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Gegen den Rüffel zog der Kölner Privatsender vor Gericht. Kern der Streitfrage war es, ob die Bahlsen-Riegel bei der achten Staffel zu sehr im Vordergrund standen. Denn Produktplatzierungen sind laut Rundfunkstaatsvertrag mit wenigen Ausnahmen verboten.