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Sexueller Missbrauch Mehr als 13 Jahre Haft für Kinderschänder

Er vergeht sich reihenweise an kleinen Jungen. Nun folgt die Strafe für den Kinderarzt.

10.03.2016, 23:01

Augsburg (dpa) l Wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Jungen ist ein früherer Kinderarzt zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht ordnete am Donnerstag zudem die Sicherungsverwahrung des 41-Jährigen an und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus.

Der pädophile Mediziner hatte in dem Prozess zwar alle Missbrauchsfälle zugegeben. Dennoch warf ihm der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch in der Urteilsbegründung vor, bis in den Prozess hinein seine „Lebenslügen und Beschönigungsversuche“ aufrecht erhalten zu haben. Erst nach und nach sei die ganze Wahrheit ans Licht gekommen, weil die Vorfälle im Detail in dem Verfahren aufgedeckt worden seien.

Der 41-Jährige wurde wegen etlicher Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren sowie die Verwahrung des Mannes verlangt hatte. Die Verteidiger sahen maximal neun Jahre Haft als angemessen an und wollten erreichen, dass keine Sicherungsverwahrung verhängt wird.

Der Mann war ein angesehener Mediziner, bis seine Taten vor knapp zwei Jahren aufflogen. Er hatte rund 15 Jahre lang Jungen missbraucht, das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt. Für Schlagzeilen sorgte im August 2014 die Entführung eines Fünfjährigen im niedersächsischen Garbsen. Der Augsburger, der damals in einer Klinik in Hannover arbeitete, lockte das Kind in sein Auto, betäubte es mit einem Medikament und verging sich an dem Jungen in seiner Wohnung. Später setzte er das Opfer an anderer Stelle wieder aus.

Durch einen Abgleich von DNA-Spuren und Handydaten kam die Kripo auf den Mann, der bei früheren Taten in Bayern bereits genetische Spuren hinterlassen hatte. So kam heraus, dass der Mann zuvor mehrfach in Augsburg und München Jungen angesprochen, in Tiefgaragen oder Keller gelockt und sich dort an den Kindern vergangen hatte. Auch mehrere Taten in seinem Bekanntenkreis kamen ans Tageslicht.